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   RG, 09.03.1911 - Rep. IV. 552/10   

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https://dejure.org/1911,178
RG, 09.03.1911 - Rep. IV. 552/10 (https://dejure.org/1911,178)
RG, Entscheidung vom 09.03.1911 - Rep. IV. 552/10 (https://dejure.org/1911,178)
RG, Entscheidung vom 09. März 1911 - Rep. IV. 552/10 (https://dejure.org/1911,178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist der Nacherbe zur Aufnahme des durch den Tod des Vorerben unterbrochenen Verfahrens verpflichtet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nacherbfolge; Aufnahme des Verfahrens durch den Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 75, 363
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Wäre diese Beseitigung die Folge der Mitwirkung des Nacherben bei einer Erbauseinandersetzung vor dem Nacherbfall, so wäre eine solche Mitwirkung, die im Umfang des § 2113 BGB (abgesehen vom Fall der Testamentsvollstreckung) zur wirksamen Zuteilung der Nachlaßgegenstände erforderlich ist (vgl. RGZ 75, 363, 366; KG SA 66, 302 Nr. 153; Planck/Flad § 2113 Anm. 1 b; BGB RGRK § 2112 Anm. 13; Staudinger/Seybold § 2112 Randn. 17), und damit eine Erbauseinandersetzung mit einem Vorerben überhaupt praktisch in Frage gestellt; die Möglichkeit der Erbauseinandersetzung mit einem Vorerben ist aber anerkannt (vgl. wegen der Wirkungen einer solchen Auseinandersetzung die genannten Belegstellen sowie KG OLG 8, 321; Dresden OLG 35, 371, 373; Staudinger/Seybold 2113 Randn. 6).
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