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   RG, 09.06.1931 - VII 501/30   

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https://dejure.org/1931,498
RG, 09.06.1931 - VII 501/30 (https://dejure.org/1931,498)
RG, Entscheidung vom 09.06.1931 - VII 501/30 (https://dejure.org/1931,498)
RG, Entscheidung vom 09. Juni 1931 - VII 501/30 (https://dejure.org/1931,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Werden Vermögensgegenstände, die ein Dritter mit dem Gelde eines andern für dessen Rechnung, aber im eigenen Namen erwirbt, Treugut aus der Hand des Geldgebers, dessentwegen dieser im Konkurse des Dritten ein Aussonderungsrecht hat? 2. Gilt die Abtretung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Zwar verlangt die zivilrechtliche Rechtsprechung im Sinne eines juristischen Treuhandbegriffs überwiegend die unmittelbare Vollrechtsübertragung vom Treugeber auf den Treuhänder (RGZ 84, 214 ; 91, 12 ; 127, 341 ; 133, 84 ; BGH, WM 1960, 325 ; WM 1965, 173 ; WM 1972, 383 ) doch wird der Treuhandbegriff zunehmend in einem weiteren, wirtschaftlichen Sinn angewandt.
  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auch die Grundsätze, die die Rechtsprechung über das Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders aufgestellt hat (vgl. u.a. RGZ 133, 84), können deswegen nicht zur Anwendung kommen.
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 131/89

    Abtretung des Zuschlagsanspruchs durch einen vermögenslosen Schuldner

    Er sollte für die Beklagte in der Zwangsversteigerung bieten und das von ihm erworbene Recht aus dem Meistgebot vereinbarungsgemäß an die Beklagte abtreten, um so ihr den Erwerb des Erbbaurechts aus Mitteln des zu diesem Zweck von ihr aufgenommenen Kredits zu ermöglichen (Treuhandschaft im weiteren, uneigentlichen Sinne; vgl. insoweit RGZ 133, 84, 87; BGH Urteile vom 30. Oktober 1959 - IV ZR 69/59 = WM 1960, 325, 326 und vom 11. Dezember 1963 - VIII ZR 129/62 = WM 1964, 179).
  • OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18

    Ein Masseschaden i.S.v. § 92 InsO oder ein Individualschaden

    Auch die Grundsätze, die die Rechtsprechung über das Aussonderungsrecht des Treugebers im Konkurs des Treuhänders aufgestellt hat (vgl. u.a. RGZ 133, 84 ), können in einem solchen Fall nicht zur Anwendung kommen (BGH, Urteil vom 14.02.1957, VII ZR 250/56 Rn.49 juris).
  • OLG Hamm, 23.05.1997 - 19 U 150/96

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einem treuhänderisch gehaltenen

    Für ein Aussonderungs- und Drittwiderspruchsrecht nach § 43 KO , § 771 ZPO ist nach ganz h.M. grundsätzlich Voraussetzung, daß der Treuhänder das Treugut unmittelbar vom Treugeber aus dessen Vermögen übertragen erhält (sog. Unmittelbarkeitsprinzip, s. dazu RGZ 84, 214, 217; 133, 84, 87, 89; 153, 366, 368 f.; BGH WM 1964, 179; 1965,173,174; DNotZ 1993, 384 f.; Hachenburg/Ulmer, GmbH-Gesetz, B. Aufl., § 2, Rn. 67).
  • BGH, 05.04.1955 - V ZB 36/54

    Rechtsmittel

    Diese nicht wirksam gewordene Abtretung kann nicht nachträglich in eine Forderungsabtretung gemäß § 1190 Abs. 4 BGB umgedeutet werden (vgl. RGZ 133, 84 [90]).
  • BGH, 08.07.1960 - IV ZB 148/60

    Rechtsmittel

    Nach feststehender Rechtsprechung (vgl. RGZ 133, 84, 87, RGR-Kommentar Anm. 14 der Vorbemerkung zu § 164 BGB und die dort aufgeführten Entscheidungen) kann von einem Treuhandverhältnis im Rechtssinn nur in solchen Fällen gesprochen werden, in denen der Treugeber einen bisher auch rechtlich zu seinem Vermögen gehörenden Gegenstand dem Treuhänder anvertraut.
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