Rechtsprechung
   RG, 09.07.1923 - VI 1324/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,37
RG, 09.07.1923 - VI 1324/22 (https://dejure.org/1923,37)
RG, Entscheidung vom 09.07.1923 - VI 1324/22 (https://dejure.org/1923,37)
RG, Entscheidung vom 09. Juli 1923 - VI 1324/22 (https://dejure.org/1923,37)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1923,37) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist nach § 633 Abs. 2 BGB. der Besteller darauf beschränkt, statt Neuherstellung eines mangelfreien Werkes die Beseitigung des Mangels zu verlangen? 2. Was ist in § 640 BGB. unter Abnahme des Werkes zu verstehen? 3. Ist der Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werklieferungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 107, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.03.1904 - VII 507/03

    Hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beim Werkvertrage der Besteller das Recht,

    Auszug aus RG, 09.07.1923 - VI 1324/22
    VII 507/03, woselbst in dem nicht abgedruckten Teile der Begründung ausgeführt und darauf abgestellt wird, daß die Beklagte (Unternehmer) geliefert gehabt habe, wenn auch mangelhaft, während der Tatbestand der Abnahme im Sinne des § 640 BGB.

    Nach dem Sinne, in dem die Rechtsprechung späterhin den Begriff der Abnahme entwickelt hat (K b. RGR. § 640 Erl. 2), ergibt sich auch für die Entscheidung VII 507/03 der leitende Gedanke, daß von geschehener Abnahme an der Unternehmer wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 zur Neuherstellung des Werks nicht mehr genötigt werden kann, sondern nur Beseitigung der Mängel, eventuell Preisminderung, Wandelung oder Schadensersatz schuldet.

  • BGH, 20.11.1953 - I ZR 269/52

    Rechtsmittel

    Darin liegt noch keineswegs die Anerkennung des Werkes als eines völlig vertragsmäßigen (RGZ 107, 339 [343]; RG WarnRspr 1931 Nr. 20 S. 44 unter Ziff 4).
  • BGH, 15.01.1968 - VII ZR 84/65

    Bauvertrag-Stillschweigende Abnahme u.Beweislast f. Ausschluß d. Gewährleistung

    Gleichzeitig geltend gemachte Mängelrügen und der Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen stehen der Abnahme nicht entgegen (RGZ 107, 339, 343; BGH VII ZR 40/63 vom 18. Februar 1965).
  • BGH, 18.02.1965 - VII ZR 40/63

    Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache - Abnahme als Billigung

    Insbesondere war das Berufungsgericht nicht wegen der "Einschränkungen" genötigt, eine Abnahme zu verneinen, wie die Revision irrig meint; denn die Abnahme bedeutet nicht die Billigung des Werks in allen Punkten , sondern nur in der Hauptsache (vgl. RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406; sowie die Urteile des Senats VII ZR 26/57 vom 7. November 1957 und VII ZR 22/59 vom 7. März; 1960).
  • BGH, 10.01.1972 - VII ZR 134/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung -

    An dieser unzulänglichen Auslegung von Prozeßerklärungen ist das Revisionsgericht nicht gebunden (vgl. RGZ 86, 377, 380; 107, 339, 344; 136, 206, 210).
  • BGH, 18.02.1960 - VII ZR 20/59

    Rechtsmittel

    Zwar setzt Abnahme nicht nur die bloße Hinnahme des Werks voraus, sondern erfordert außerdem, daß der Besteller dieses Werk als in der Hauptsache dem Vertrage entsprechend anerkennt; andererseits erfordert Abnahme aber keine Prüfung des Werks auf Mängel und kein Anerkenntnis des Werks als mängelfrei (RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406 f; Entscheidung des Senats vom 7. November 1957 - VII ZR 26/57 -).
  • BGH, 07.11.1957 - VII ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Darunter ist aber nicht die Erfüllung schlechthin, sondern nur die Erfüllung als Hauptsache nach vertragsmäßiger Leistung zu verstehen (RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406).
  • BGH, 04.05.1956 - VI ZR 172/54

    Rechtsmittel

    Gerade in der vorbehaltlosen Zahlung des Werklohns kann die Abnahme liegen, das heißt die Erklärung, daß das Werk in der Hauptsache als zufriedenstellend angesehen werde (RGZ 107, 339, 343 und häufig).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht