Rechtsprechung
RG, 10.02.1927 - II 3/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
§ 158 StGB. Genügt als Widerruf eine Erklärung, die das falsche Zeugnis nur zum Teil berichtigt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 10.02.1927 - II 3/27
- RG, 05.07.1927 - II 3/27
- RG, 27.09.1927 - II 3/27
Papierfundstellen
- RGSt 61, 194
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.02.1956 - 3 StR 412/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.08.1953 - 4 StR 274/53
Rechtsmittel
Der Anwendung dieser Vorschrift steht entgegen, dass es zu einer Berichtigung - im Gegensatz zum Widerruf, dessen es nach der früheren Fassung des § 158 StGB nur bedurfte, - der Darstellung des wahren Geschehens bedarf, während die Aussageverweigerung dieses gerade offenlässt (…vgl GA 58, 174; RGSt 7, 154; 24, 259; 58, 184, 380; 59, 87; 61, 194; 64, 216; DR 1944, 440 Nr. 3).