Rechtsprechung
RG, 10.02.1944 - 2 D 9/44 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird bei tateinheitlicher Verletzung mehrerer Strafgesetze nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht, auf Zuchthausstrafe und daneben nach einem der milderen Strafgesetze auf Geldstrafe erkannt, so ist die Ersatzstrafe für diese regelmäßig Zuchthaus.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 326
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Für die daneben aus dem milderen Gesetz verwirkte Geldstrafe muss deshalb die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls Zuchthaus sein (RGSt 77, 326, 328).