Rechtsprechung
RG, 10.03.1944 - 1 D 22/44 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wer beim Herstellen von Brot gegen die Backvorschriften verstößt, macht sich damit noch nicht ohne weiteres i. S. des § 4 LMG. des "Verfälschens" von Lebensmitteln schuldig. Innerer Tatbestand dieses Vergehens.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 345
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.04.1954 - 2 StR 14/54
Rechtsmittel
Verfälscht ist ein Lebensmittel, wenn gegenüber der normalen stofflichen Zusammensetzung eine nicht ganz geringfügige; mindernde Veränderung eingetreten ist, durch die das Lebensmittel einen seinem wahren Wesen nicht entsprechenden Schein erhält (RGSt 60, 50; 71, 308; 77, 345).Daß die Strafkammer das hier angenommen hat, läßt keinen Rechtsfehler erkennen, denn auch hier ist die Verkehrsauffassung maßgebend (RGSt 77, 345), die dem Tatrichter durch die Sachverständigen vermittelt ist.
- BGH, 23.02.1960 - 1 StR 694/59
Rechtsmittel
"Verfälscht" im Sinne des § 4 Nr. 1 und Nr. 2 LebMG ist ein Lebensmittel dann, wenn gegenüber der normalen Beschaffenheit eine nicht ganz geringfügige, wertmindernde Veränderung eingetreten ist, durch die das Lebensmittel einen seinem wahren Wesen nicht entsprechenden Schein erhält (u.a. RGSt 60, 49; 71, 308; 77, 345; BGH 2 StB 14/54 vom 9. April 1954, veröffentlicht in Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen Bd. 1 S. 28).