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RG, 11.01.1887 - Rep. II. 277/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind auch Forderungen oder nur körperliche Sachen als "bewegliche Sachen" im Sinne des Art. 309 H.G.B. anzusehen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Forderungen als "bewegliche Sachen" im Sinne des § 309 Handelsgesetzbuch (HGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 17, 57