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   RG, 11.03.1927 - I 105/26   

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RG, 11.03.1927 - I 105/26 (https://dejure.org/1927,3)
RG, Entscheidung vom 11.03.1927 - I 105/26 (https://dejure.org/1927,3)
RG, Entscheidung vom 11. März 1927 - I 105/26 (https://dejure.org/1927,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F. eine tatbestandliche Änderung? II. 1. Enthält § 54 StGB. einen Rechtfertigungs- oder einen Entschuldigungsgrund? 2. Läßt die Vorschrift des § 54 StGB. die Möglichkeit offen, daß bei bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 242
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Allerdings wurde spätestens seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. März 1927 (RGSt 61, 242) von der Rechtsprechung im Falle der sogenannten medizinischen Indikation der Rechtfertigungsgrund des übergesetzlichen Notstands nach den Grundsätzen der Pflichten- und Güterabwägung anerkannt.
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Der Gesetzgeber hat sich im Anschluß an die frühere Rechtsprechung zur medizinischen Indikation und zum dadurch gegebenen übergesetzlichen (rechtfertigenden) Notstand (vgl. RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) dazu entschlossen, in § 218 a StGB eine besondere Ausformung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zu schaffen und dabei die anderen Indikationen der medizinischen gleichrangig an die Seite zu stellen (§ 218 a Abs. 2 StGB: "... gelten auch als erfüllt ...").
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Rechtsverletzende Äußerungen sind daher nur dann durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt, wenn sie objektiv nach Inhalt, Form und Begleitumständen das gebotene und notwendige Mittel zur Erreichung des rechtlich gebilligten Zweckes bilden (Ebermayer 1951 Anm III zu § 185 und 193 StGB, Frank StGB § 193 II 2a; RGSt 42, 441 (443); 61, 242 (254)).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Dies ist im Schrifttum anerkannt (Engisch aaO auch unter Hinweis auf RGSt 61, 242; Larenz aaO).
  • OLG Stuttgart, 15.09.1948 - 1 Ss 112/48

    Anordnung der Erschiessung eines Oberstleutnants, der angeblich wegen Trunkenheit

    Ein Fall übergesetzlichen Notstandes (s. RGSt. 61, 242 u. 77, 113) wäre jedoch auch dann nicht gegeben gewesen, wenn durch die Trunkenheit des Schottke, wie der Angeklagte auf Grund der ihm erstatteten Meldung angenommen haben will, tatsächlich das Leben vieler Soldaten gefährdet gewesen und wenn durch sie der Misserfolg eines Unternehmens wie des Versuchs, die Feindeinbrüche im Walde von Falk zu bereinigen, verschuldet worden wäre.

    Das Reichsgericht hat sie bis in die letzte Zeit seines Bestehens wenigstens für alle die Fälle verneint, in denen die Rechtswidrigkeit wie beim Totschlage im Sinne des § 212 RStGB nicht ausdrücklich in den gesetzlichen Tatbestand aufgenommen ist (s. RGSt. 61, 242).

  • BGH, 29.05.1959 - 2 StR 124/59

    Schwangerschaftsunterbrechung wegen übergesetzlichen Notstandes bei Durchführung

    Eine gegenwärtige ernste Gefahr liegt nicht nur vor, wenn sie unmittelbar bevorsteht; darunter ist auch ein Zustand zu verstehen, der erfahrungsgemäß bei natürlicher Weiterentwicklung den Eintritt der Schädigung als sicher bevorstehend erscheinen läßt, falls nicht dagegen eingeschritten wird (RGSt 61, 242, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 1462/90

    Anerkennung als Berater gemäß StGB § 218b Abs 1 Nr 1, StGB § 218b Abs 2 Nr 2b

    Bezüglich der sogenannten medizinischen Indikation ist aber bereits durch die Rechtsprechung des ehemaligen Reichsgerichts anerkannt worden (RGSt 61, 242), daß ein Schwangerschaftsabbruch von der Rechtsordnung gebilligt wird, weil diese von der Schwangeren nicht verlangt, ihr Leben ihrem werdenden Kinde aufzuopfern.
  • BGH, 28.04.1953 - 2 StR 760/52

    Rechtsmittel

    Eine Handlung, die den äusseren Tatbestand einer Straftat erfüllt, ist nicht rechtswidrig, wenn sie das einzige Mittel ist, um ein höherwertiges Gut auf Kosten eines minderhohen zu schützen (RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111, 242).
  • LG Düsseldorf, 15.10.1960 - 8 Ks 2/59

    Exekution von mindestens 200 Häftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung'

    Das aber schliesst die Annahme eines übergesetzlichen Notstandes ungeachtet der Frage nach dem Vorliegen seiner weiteren Voraussetzungen ohne weiteres aus (RGSt. 61, 242).
  • BGH, 14.10.1954 - 3 StR 161/54

    Rechtsmittel

    Ein solcher ist nur dann gegeben, wenn ein höherwertiges Gut in Widerstreit mit einem geringerwertigen Gut tritt (RGSt 61, 242 [254]).
  • LG Karlsruhe, 20.12.1961 - VI Ks 1/60

    Massenerschiessungen litauischer und lettischer Juden zu Beginn des

  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 37/52

    Rechtsmittel

  • LG Karlsruhe, 13.12.1963 - VI Ks 1/60

    Massen- und Einzeltötungen jüdischer und anderer sowjetischer Zivilisten durch

  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 105/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1968 - 4 StR 244/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1953 - 1 StR 760/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1953 - 2 StR 24/51

    Denunziation einer Lehrerin wegen schwerer Differenzen mit der Hamburger

  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 17/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.05.1961 - 1 StR 146/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 05.07.1956 - 3 StR 101/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1951 - 1 StR 115/51

    Rechtsmittel

  • LG Paderborn, 14.07.1948 - 2 KLs 15/48

    Erschiessung eines Bauern aus Welda, der auf seinem Hof eine weisse Flagge

  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 260/52

    Rechtsmittel

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