Rechtsprechung
   RG, 11.06.1940 - VII 233/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1940,528
RG, 11.06.1940 - VII 233/39 (https://dejure.org/1940,528)
RG, Entscheidung vom 11.06.1940 - VII 233/39 (https://dejure.org/1940,528)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1940 - VII 233/39 (https://dejure.org/1940,528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1940,528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über den zeitlichen Anwendungsbereich des § 80 VAG. im Fall eines nach dessen Inkrafttreten (1. April 1931) eröffneten Konkurses über das Vermögen des Rückversicherers. 2. Über den Einfluß der Aufnahme der mit dem Konkursvorrecht ausgestatteten Versicherungsforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 164, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BFH, 25.03.1975 - VIII R 183/73

    Streitiges Rechtsverhältnis - Vergleich - Erfüllungsleistung - Entschädigung -

    Grundsätzlich verwandelt sich deshalb eine Forderung dadurch, daß über sie ein Vergleich geschlossen wird, nicht zu einem neuen, von dem ursprünglichen Schuldverhältnis losgelösten Anspruch (herrschende Meinung, Urteil des RG vom 11. Juni 1940 VII 233/39, RGZ 164, 212 [216]; Brändel in Staudinger, Kommentar zum bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl. 1959, § 779 Anm. 15 c, mit weiteren Nachweisen; Mormann in Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl. 1969, § 779 Bem. 15).

    Welche dieser Wirkungen des Vergleichs von den Parteien beabsichtigt ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (RG-Entscheidung VII 233/39; Esser, Schuldrecht Bd. II, Besonderer Teil, 4. Aufl. 1971, § 91 III S. 250).

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83

    Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse -

    Demgegenüber hat das Reichsgericht in RGZ 164, 212, 219 entschieden, daß auf eine Abschlagszahlung im Konkursverfahren die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB keine Anwendung finden könne.
  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

    Richtig ist allerdings, daß die Rechtsprechung in eng begrenztem Umfang den Parteien eines Kontokorrentverhältnisses das Zurückgreifen auf die Einzelforderungen auch nach bereits erfolgter Saldoanerkennung zugebilligt hat, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an einer gesonderten Geltendmachung dieser Forderungen besteht und insbesondere die in der Saldoanerkennung liegende Novation für die Beteiligten zu wirtschaftlich unsinnigen und mit der Kontokorrentabrede nicht beabsichtigten Folgen führen würde (RGZ 162, 244; 164, 212; BGH Urteile vom 21. Juni 1955 - I ZR 93/54 = LM HGB § 355 Nr. 10 = WM 1955, 1163 und vom 19. Dezember 1969 - I ZR 33/68 = WM 1970, 184 = NJW 1970, 560 = BGH Warn 1969 Nr. 364 = LM HGB § 355 Nr. 19).
  • BGH, 19.12.1969 - I ZR 33/68

    Klage auf Unzulässigkeitserklärgung einer Zwangsvollstreckung - Auflösung eines

    Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben den Partnern eines Kontokorrentverhältnisses gestattet, auf die einem Saldo zugrunde liegenden Einzelposten immer dann zurückzugreifen, wenn daran ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht (LM Nr. 10 zu § 355 HGB; RGZ 162, 244, 251; 164, 212, 215).
  • BGH, 04.10.1965 - VII ZR 185/63

    Zahlung eines Kaufpreises - Abtretung von Forderungen - Verpflichtungen aus einem

    Eine umschaffende Wirkung dergestalt, naß die alte Forderung untergeht und eine neue an ihre Stelle tritt, hat ein Vergleich in der Regel nicht (RGZ 164, 212, 216).
  • BGH, 21.06.1955 - I ZR 93/54

    Rechtsmittel

    Die Parteien eines Kontokorrentverhältnisses sind berechtigt, auf die dem Saldo zugrunde liegenden Einzelposten zurückzugreifen, wenn daran ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht (Bestätigung von RGZ 162, 244 [251]; 164, 212 [215]).

    Das Reichsgericht hat aber mit Recht in ständiger Rechtsprechung, wie die oben angeführten Entscheidungen sowie das Urteil in RGZ 164, 212 [215] ergeben, eine Überspannung der Anwendung des Novationscharakters des Saldoanerkenntnisses mit Rücksicht auf die Verkehrsbedürfnisse abgelehnt.

  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 317/79

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und aus einer bestellten Grundschuld -

    Die Anwendung von § 366 Abs. 2 BGB wird demnach durch die Bestimmungen der Konkursordnung insoweit ausgeschlossen (vgl. RGZ 164, 212, 219).
  • OLG Dresden, 12.04.2010 - 10 U 1546/09

    Rechtstellung des Unternehmers nach Abschluss eines Vergleichs über die

    d) Entgegen der Ansicht der Verfügungsklägerin ist der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek nicht so zu behandeln wie bereits bestehende Sicherheiten, die nach der Rechtsprechung vom Abschluss eines Vergleichs über die gesicherte Forderung in aller Regel unberührt bleiben (RGZ 164, 212, 217).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97

    Sicherungswirkung einer Zwangshypothek; Begründetheit einer

    Eine solche schuldumschaffende Wirkung hat aber nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur (s.m.w. Nachw. u.a. BGH NJW-RR 1987,1426 S.1427; Pecher in MüKomm., 3. Aufl. § 779 BGB Rd.33; Palandt/Thomas, 57. Aufl., § 779 BGB, Rd. 11; so bereits auch das RG in RGZ 164, 212 S. 216) ein Vergleich in der Regel nicht.
  • BAG, 07.09.1967 - 5 AZR 198/67

    Materiellrechtlicher Anspruch - Vollstreckungstitel - Verdoppelung des Anspruchs

    Einmal führten sie in prozeßrechtlicher Hinsicht unmittelbar zur Beendigung der beiden Rechtsstreite und zur Schaffung eines Vollstreckungstitels gemäß § 794 Abs, 1 Nr, 1 ZPO, ohne daß den Vergleichen aber eine Rechtskraftwirkung zukommt wie einem Urteil (Esser, Festschrift für Lehmann 1956, Bd" II, S, 715 [7173; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9" Aufl , S, 628; BGH NJU 53, 345)= Zum anderen handelt es sich um materiell-rechtliche Rechtsgeschäfte im Sinne des § 779 BGB, durch die im Wege des gegenseitigen Vertrages die Höhe der streitigen Forderung festgestellt wurde, wobei das zugrunde liegende Schuldverhältnis als solches unberührt blieb (RGZ 164, 212 [216]; Esser, Schuldrecht, 2, Aufl , S, 691; RGR Kommentar, 11, Aufl , § 779 BGB Anm. 23, 24), 2) Auf Grund der Vergleiche hatte die jetzige Beklagte aber nur einen Zahlungsanspruch in Höhe von DM 10, 163,13 gegen die heutigen Kläger als Forderung für das Warenlager; die Ladeneinrichtung sollte zurückgegeben, die hierfür bereits gezahlten DM 5"393,95 sollten in Höhe von 5« 000,- DM mit der Vergleichssumme verrechnet werden.
  • OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 19 U 95/97

    Pflicht zur Duldung der Zwangsvollstreckung auf Grund einer Zwangshypothek;

  • BGH, 15.12.1958 - VII ZR 12/58
  • LAG Berlin, 27.07.1998 - 9 Sa 58/98

    Abfindungsanspruch auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs; Anwendung des

  • BGH, 31.03.1951 - II ZR 50/50

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht