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   RG, 11.07.1919 - IV 285/19   

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RG, 11.07.1919 - IV 285/19 (https://dejure.org/1919,568)
RG, Entscheidung vom 11.07.1919 - IV 285/19 (https://dejure.org/1919,568)
RG, Entscheidung vom 11. Juli 1919 - IV 285/19 (https://dejure.org/1919,568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 53, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Für dieses Tatbestandsmerkmal ließ es das Reichsgericht nicht genügen, wenn der Vorteil allein in dem durch die Verübung des Verbrechens zu erzielenden Gewinn oder in einem Anteil an diesem bestehen sollte (RGSt 22, 94; 32, 267; 53, 289; 61, 269; RG HRR 1931, 1192 und 1938, 258); dabei galt es gleich, ob der Aufgeforderte (sich Erbietende) als Mittäter oder als Gehilfe an dem Verbrechen teilnehmen sollte (RGSt 56, 362; RG Recht 1922, Nr. 501).
  • BVerwG, 29.01.1975 - 1 DB 1.75

    Rechtsmittel

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist demnach unzulässig (RGSt 53, 289).
  • BVerwG, 15.04.1971 - I D 11.71

    Rechtsmittel

    Das bedeutet hier, daß der Antragsteller zugleich Berufung hätte einlegen müssen, und zwar unter Beachtung der für dieses Rechtsmittel vorgeschriebenen Förmlichkeiten (vgl. Kleinknecht StPO 29. Aufl. § 45 Anm. 5; Müller/Sax StPO § 45 Anm. 1 b; RGSt 53, 289).
  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 5/65

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts -

    Nach alledem ist das Wiedereinsetzungsgesuch unzulässig (RGSt 53, 289).
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