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RG, 12.01.1907 - Rep. I. 542/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, dessen Beurkundung der Formvorschrift des § 259 H.G.B. entspricht, als ungültig angefochten werden, weil das über die Verhandlung aufgenommene notarielle Protokoll gegen die Vorschrift des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 91