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   RG, 12.06.1934 - 1 D 1410/33   

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https://dejure.org/1934,3
RG, 12.06.1934 - 1 D 1410/33 (https://dejure.org/1934,3)
RG, Entscheidung vom 12.06.1934 - 1 D 1410/33 (https://dejure.org/1934,3)
RG, Entscheidung vom 12. Juni 1934 - 1 D 1410/33 (https://dejure.org/1934,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zehrt der Schuldspruch aus § 276 StGB. den Schuldspruch aus § 348 Abs. 2 StGB. auf? 2. Hindert die Straflosigkeit des Versuchs die Bestrafung wegen vollendeter Zuwiderhandlung gegen ein Strafgesetz, das mit der Strafvorschrift für die versuchte Handlung in Gesetzeseinheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 204
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Erst spätere Entscheidungen enthalten den Gesichtspunkt der straflosen Nachtat, RG HRR 1928 Nr. 1538, RGSt 60, 371 und RGSt 70, 12 noch nicht deutlich abgesetzt von der frage der Tatbestandsmäßigkeit, dann aber eindeutig RGSt 68, 204 und 73, 6, Wenn auch beide Begründungen praktisch zu demselben Ergebnis geführt haben - Urteile, die auch im Ergebnis abweichen, sind vereinzelt geblieben (vgl. RG JR Rspr 1926 Nr. 1446 und RG JW 1938, 1881) - so hat sich doch die Kritik, die dem § 350 StGB einen umfassenderen Anwendungsbereich sichern will, in erster Linie gegen dessen Ausschaltung unter dem Gesichtspunkt der straflosen Nachtat gewendet.
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
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  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    So nimmt die Rechtsprechung in sachlichrechtlicher Hinsicht seit langem ständig an, daß die Straflösigkeit eines Versuchs kraft freiwilligen Rücktritts nicht die Bestrafung aus einem anderen zu der Strafdrohung gegen die Versuchstat im Verhältnis der Gesetzeseinheit stehenden Strafgesetz hindert, wenn der Täter die Zuwiderhandlung gegen das andere Gesetz vollendet hat und wenn sich im Einzelfall nicht aus dem Zusammenhang der Bestimmungen etwas anderes ergibt (RGSt 23, 225; 68, 204, 207 f; BGHSt 1, 152, 156).
  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Ebensowenig können Angriffe gegen verschiedene Rechtsgüter als fortgesetzte Handlung zusammengefaßt werden, weil sie einem einheitlichen Ziel dienen (RGSt 60, 214; 68, 204, 208; BGHSt 3, 289, 295 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; 17, 50, 61) [BGH 25.01.1962 - 1 StR 392/61].
  • BGH, 06.08.1953 - 4 StR 316/53

    Rechtsmittel

    Dann hätten die späteren Zueignungshandlungen aber nur die Natur einer straflosen Nachtat; denn sie stellten die Ausnutzung der durch die Straftat geschaffenen Lage dar (RGSt 22, 306, 308; 52, 163; 61, 37; 68, 204, 209; 70, 12; HRR 1928, 1538; DJ 1937, 552; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951; 4 StR 114/52 in L-M Nr. 3 zu § 350 StGB).
  • BGH, 25.01.1962 - 1 StR 392/61
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  • OLG Koblenz, 02.02.1983 - 1 Ws 834/82

    Antrag der Anzeigeerstattung auf Erhebung der öffentlichen Klage; Wissentliche

    Danach wird bestraft, wer wissentlich schon einmal verwendete Postwertzeichen nach gänzlicher oder teilweiser Entfernung des Entwertungszeichens zur Freimachung benutzt (RGSt 68, 204, 208; 68, 302, 303).
  • BGH, 21.06.1955 - 1 StR 185/55

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Landgerichts steht in ihrem Ergebnis im Einklang mit der vom Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht für Fälle dieser Art wiederholt bestätigten Rechtsauffassung, daß dann, wenn der Täter sich den amtlichen Gewahrsam durch einen Betrug mit der Absicht verschafft hat, sich durch diesen eine Verfügungsmöglichkeit zu verschaffen, jede weitere Betätigung des Zueignungswillens nur die Ausnützung der durch den Betrug geschaffene Lage und damit eine mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl BGH NJW 1953 S 33 Nr. 18; ferner BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 4 StR 395/153 vom 8. Oktober 1953; RGSt 68, 204, 209; 70, 12, 13).
  • BGH, 04.10.1961 - 2 StR 372/61

    Rechtsmittel

    Ferner ist anerkannt, daß die Straflosigkeit eines Versuchs wegen freiwilligen Rücktritts (§ 46 StGB) die Bestrafung aus einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt nicht hindert, wenn diese andere Straftat durch die Versuchshandlungen bereits verwirklicht ist, mag sie auch in Gesetzeseinheit zu dem versuchten und durch freiwilligen Rücktritt straflos gewordenen Verbrechen stehen (vgl. RGSt 68, 204, 207; BGHSt 7, 296, 300) [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55].
  • BGH, 07.06.1957 - 1 StR 197/57

    Rechtsmittel

    Die in der Aneignung der betrügerisch erlangten Gegenstands liegende Unterschlagung wäre dann eine mitbestrafte Nachtat (BGH NJW 1953, 33 Nr. 18; RGSt 68, 204, 209; 70, 12, 13).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 781/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 546/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1952 - 3 StR 870/51

    Rechtsmittel

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