Rechtsprechung
RG, 12.07.1921 - 1089/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des § 377 Nr. 1 StPO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 138
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61
Rechtsmittel
Der Ergänzungsschöffe muß ebenso wie der Ergänzungsrichter, um seine Aufgabe erfüllen zu können, der Hauptverhandlung ununterbrochen und vollständig beiwohnen (RGSt 40, 48, 51 und 56, 138).