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   RG, 12.07.1922 - III 674/21   

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https://dejure.org/1922,162
RG, 12.07.1922 - III 674/21 (https://dejure.org/1922,162)
RG, Entscheidung vom 12.07.1922 - III 674/21 (https://dejure.org/1922,162)
RG, Entscheidung vom 12. Juli 1922 - III 674/21 (https://dejure.org/1922,162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Anwendung des § 149 BGB. 2. Übernimmt derjenige, der beim Telegraphenamt die Übermittlung der für ihn eingehenden Depeschen durch den Fernsprecher beantragt hat, dadurch den Absendern von Depeschen gegenüber die Gefahr des nicht rechtzeitigen Zusprechens? 3. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Telegraphische Antragsannahme; Verspätung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 255
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 95/17

    Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen

    Insbesondere kommt dieser Verfügung nicht die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 418 Abs. 1 ZPO zu, da sie ersichtlich nur zur Erleichterung des internen Dienstbetriebs bestimmt war (vgl. dazu RGZ 105, 255, 258; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 418 Rn. 4; Preuß in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 418 Rn. 3).
  • BGH, 18.01.1956 - V ZR 68/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidungen, welche die Revision anführt (RGZ 101, 197; 105, 255 [259]; OGHZ 1, 268), betreffen Sondertatbestände, die hier nicht vorliegen.
  • BGH, 31.01.1975 - I ZR 23/73

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der fehlerhaften Trocknung von Braugerste -

    Nach dem Gedanken von Treu und Glauben, der auch das Prozeßrecht beherrscht (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 271 - Bärenfang), und aufgrund des in § 444 ZPO enthaltenen allgemeinen Rechtsgedankens muß dieses Verhalten der Beklagten in freier Beweiswürdigung zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden (vgl. dazu RGZ 105, 255, 259; RG JW 1930, 1591; RG HRR 1935 Nr. 1009; BGH LM ZPO § 282 Nr. 2).
  • BGH, 17.05.1978 - VIII ZR 11/77

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung (pFV) eines Zessionars

    Darum geht es hier jedoch nicht; denn die Beklagte hat nicht etwa für die Klägerin zum Nachweis eines ihr zustehenden Anspruchs erhebliche Beweismittel fahrlässig untergehen lassen (vgl. BGHZ 6 a.a.O.; RGZ 105, 255, 259), sondern eine ihr gegenüber der Klägerin obliegende Nebenpflicht aus den Kauf- und Lieferungsverträgen nicht erfüllt und deshalb einen Schadensersatzanspruch der Klägerin ausgelöst.
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 4/56

    Rechtsmittel

    Die Länge der zurückliegenden Zeit kann aber, zumal bei dem ganzen Verhalten des N. dem Kläger gegenüber für sich allein nicht zu dem Ergebnis führen, daß die Aufstellung des N. unbesehen hingenommen und der Kläger auf den Gegenbeweis verwiesen werden müßte, zumal der Kläger nichts getan hat, um der Beklagten die Beweisführung arglistig oder auch nur fahrlässig zu vereiteln oder zu erschweren (RGZ 105, 255 [259]).
  • BGH, 07.05.1958 - V ZR 237/56

    Rechtsmittel

    Sollte die ergänzende Beweisaufnahme und die erneute Würdigung des Sachverhalts durch den Tatrichter wiederum ergeben, daß die Voraussetzungen des § 117 BGB oder des § 3 Abs. 1 AnfG nicht erwiesen seien, und sollte dieses Ergebnis mit darauf zurückzuführen sein, daß die Vernehmung der Eheleute H. entweder überhaupt nicht oder doch nicht mit den vor einem deutschen Gericht gegebenen Aufklärungsmöglichkeiten durchgeführt werden konnte, so wird das Berufungsgericht mit Rücksicht auf die Behauptung des klagenden Landes, die Beklagte habe am 26. Januar 1954 Harms durch Hingabe des Reisegeldes das Verlassen der Bundesrepublik ermöglicht, von neuem zu der Frage einer Umkehrung der Beweislast (RGZ 105, 255, 259; BGH LM § 282 ZPO Nr. 2) Stellung nehmen müssen.
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