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   RG, 14.10.1905 - Rep. V. 90/05   

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https://dejure.org/1905,143
RG, 14.10.1905 - Rep. V. 90/05 (https://dejure.org/1905,143)
RG, Entscheidung vom 14.10.1905 - Rep. V. 90/05 (https://dejure.org/1905,143)
RG, Entscheidung vom 14. Oktober 1905 - Rep. V. 90/05 (https://dejure.org/1905,143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann für noch nicht erzeugte Nachkommenschaft Hypothek eingetragen, für sie im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet, und der Widerspruchsprozeß geführt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hypothek einer Deszendenz

  • opinioiuris.de

    Hypothek eines Nasciturus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 61, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10

    Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Ermöglicht das materielle Recht die Begründung von Rechten noch unbekannter - wenn auch hinreichend bestimmbarer - Personen, so können diese auch im Grundbuch eingetragen werden (vgl. etwa RGZ 61, 355; 65, 277: Hypothek für künftige Abkömmlinge; KGJ 36, A 226/229: Hypothek für die unbekannten Erben; KGJ 29, A 153: Eigentumsvormerkung zugunsten nachgeborener Kinder; siehe Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. § 15 GBV Rn. 21 und 22).

    So ist die Sicherung von aufschiebend oder auflösend bedingten, auch künftigen Forderungen durch eine Hypothek (auch zugunsten noch unbekannter Erben; vgl. KGJ 36 A 226/229; Schöner/Stöber GBR 14. Aufl. Rn. 1930, 1950) aufgrund materieller Regelungen (§ 873 Abs. 1; § 1113 Abs. 2, § 1115 Abs. 1 BGB) anerkannt (RGZ 61, 355; 65, 277; vgl. BayObLGZ 1958, 164) und ermöglicht auch grundbuchrechtlich die Eintragung eines noch nicht namentlich bekannten Gläubigers.

  • LG Passau, 20.03.2003 - 2 T 201/02

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen zugunsten künftiger, bei Vertragsschluss noch nicht

    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert indes nicht, dass die Person des nach sachlichen Kriterien bestimmbaren Dritten bereits erzeugt sei ( RGZ 61, 355, 357).
  • BFH, 17.07.1974 - II R 18/69

    GmbH & Co. KG - Vertragsschluß für in Gründung befindliche GmbH & Co. KG -

    Eine solche gesetzliche Vertretung schließt zwangsläufig die Fähigkeit ein, für die noch nicht entstandene Person durch deren Entstehung bedingte Rechte zu erwerben (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 14. Oktober 1905 V 90/05, RGZ 61, 355).
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