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RG, 15.03.1898 - Rep. III. 338/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann eine eingetragene Genossenschaft einen Genossen, der für den Schluß eines Geschäftsjahres seinen Austritt erklärt hat, nach diesem Zeitpunkte noch zu genossenschaftlichen Leistungen heranziehen, wenn die Eintragung der Austrittserklärung in der Liste der Genossen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 41, 56