Rechtsprechung
RG, 15.12.1932 - II 1188/32 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Bleibt das erweiterte Schöffengericht, vor dem das Hauptverfahren eröffnet worden ist, als Gericht des ersten Rechtszuges auch dann zuständig, wenn die Hauptverhandlung erst nach Inkrafttreten der VO. d. RPräs. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 57
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56
Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der …
Das Reichsgericht hat dagegen dem Revisionsgericht Befugnis und Pflicht zuerkannt, die sachliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges auch ohne Revisionsrüge von Amts wegen zu prüfen (RGSt 67, 57, 66, 256). - BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67
Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung …
Die Strafkammer war, was nach § 6 StPO das Revisionsgericht nicht nur auf Rüge, sondern auch von Amts wegen prüfen muß (RGSt 66, 255, 256; 67, 57, 58; BGHSt 18, 79, 81) [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62], sachlich zuständig; denn sie ist in dem Sicherungsverfahren als Gericht des ersten Rechtszugs ohne Rücksicht auf die Art der dem Beschuldigten zur Last gelegten mit Strafe bedrohten Handlungen zur Entscheidung berufen (§ 429 b Abs. 3 StPO). - BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar