Rechtsprechung
RG, 15.12.1944 - VI B 26/1944 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
1. Die einseitige Aufhebung der wechselbezüglichen Verfügung eines Ehegatten durch eine neue Verfügung von Todes wegen ist durch § 2271 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vorschrift ist unabdingbar, doch ist es möglich, die Bindung der Ehegatten an ...
Papierfundstellen
- RGZ 173, 489