Rechtsprechung
   RG, 16.10.1930 - II 536/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,218
RG, 16.10.1930 - II 536/30 (https://dejure.org/1930,218)
RG, Entscheidung vom 16.10.1930 - II 536/30 (https://dejure.org/1930,218)
RG, Entscheidung vom 16. Oktober 1930 - II 536/30 (https://dejure.org/1930,218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwiefern hängt bei fahrlässig begangenen Straftaten die Anwendbarkeit des § 57 Nr. 3 StPO. davon ab, daß das Verhalten des Zeugen sich in derselben Richtung bewegt hat wie das Verhalten des oder der Angeklagten? 2. Ist es nach § 57 Nr. 3 StPO. von Belang, daß einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Daß das Verhalten des Angeklagten Dr. K. nur unter dem Gesichtspunkt der Kuppelei untersucht wurde und daß seine Ehebrüche und die Beteiligung der Zeugin daran aus verfahrensrechtlichen Gründen gar nicht verfolgt werden konnten, steht den Vereidigungsverbot nicht entgegen (RGSt 64, 377; BGHSt 4, 130, 131) [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52].
  • BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Der maßgebende Zeitpunkt für die endgültige Entscheidung der Frage, ob ein Verdacht im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO vorliegt, ist die Urteilsberatung (RGSt 64, 377); gegebenenfalls wird der bisher uneidlich vernommene Zeuge noch nachträglich zu vereidigen oder die Aussage eines bereits vereidigten Zeugen als uneidlich zu werten sein.

    Fahrlässigkeit (RGSt 64, 377, 378; BGH NJW 1952, 1102 Nr. 20).

    "In derselben Richtung" wie der Beschuldigte hat sich der Zeuge beteiligt, wenn er für den rechtsverletzenden Erfolg mitverantwortlich ist, mag dies auch nicht in demselben Umfang und unter demselben rechtlichen Gesichtspunkt wie bei dem Beschuldigten der Fall sein (RGSt 64, 377, 378 ff).

  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht