Rechtsprechung
RG, 17.01.1945 - IV 287/1944 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
Bei der Klage aus § 50 EheG kann in der Frage, ob objektiv ein sich als schwere Eheverfehlung darstellendes Verhalten vorliegt, auf frühere durch Verzeihung oder Fristablauf erledigte Vorgänge zurückgegriffen werden. Ein Billigkeitsschuldausspruch ist entsprechend § 61 ...
Papierfundstellen
- RGZ 173, 538