Rechtsprechung
RG, 17.03.1944 - 1 C 304/43 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Die Beleidigung ist nur in den Fällen der §§ 189 Abs. 3 n. F. und 197 StGB. ohne Antrag verfolgbar, nicht dagegen entsprechend dem § 232 Abs. 1 StGB. auch dann, wenn es die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten erachtet, von Amts wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 359