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   RG, 17.04.1909 - Rep. I. 209/08   

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https://dejure.org/1909,184
RG, 17.04.1909 - Rep. I. 209/08 (https://dejure.org/1909,184)
RG, Entscheidung vom 17.04.1909 - Rep. I. 209/08 (https://dejure.org/1909,184)
RG, Entscheidung vom 17. April 1909 - Rep. I. 209/08 (https://dejure.org/1909,184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erlischt die Verkaufskommission durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Kommittenten? Steht dem Verkaufskommissionär ein Absonderungsrecht an dem nach der Konkurseröffnung in seinen Besitz gelangten Kommissionsgute zur Befriedigung seiner vor der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global

    Ein Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 103 InsO auf Erfüllung des Girovertrags besteht nicht; denn die Bestimmungen der § 115 Abs. 1, § 116 Satz 1 InsO ordnen das Erlöschen des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft an und verdrängen damit das Verwalterwahlrecht nach § 103 InsO (RGZ 71, 76, 77 f zu §§ 17, 23 KO; BGHZ 168, 276, 280 f Rn. 12; Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. §§ 115, 116 Rn. 12; Kübler/Prütting/Tintelnot, InsO §§ 115, 116 Rn. 10; MünchKomm-InsO/Huber, 2. Aufl. § 103 Rn. 104 f; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, aaO § 116 Rn. 37).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei

    Das Erlöschen des Geschäftsbesorgungsvertrages war bereits im Rahmen des § 23 Abs. 2 KO anerkannt (RGZ 63, 69, 73; 71, 76, 77 f; 82, 400, 407; 145, 253, 256 f; RG HRR 1937 Nr. 334; BGHZ 109, 260, 264).

    Im Falle eines Geschäftsbesorgungsvertrags verdrängen die Vorschriften der §§ 115 f InsO das Verwalterwahlrecht nach § 103 InsO (RGZ 71, 76, 77 f zu §§ 17, 23 KO; Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. §§ 115, 116 Rn. 12; Kübler/Prütting/Tintelnot, aaO §§ 115, 116 Rn. 10; a.A. HK-InsO/Marotzke, aaO § 115 Rn. 6).

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