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RG, 17.11.1914 - IV 988/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt der Revisionsgrund des § 377 Nr. 5 StPO. oder ein Verstoß gegen § 246 das. vor, wenn dem Angeklagten für die Zeit der Erstattung eines ärztlichen Gutachtens über seinen Gesundheitszustand auf den vom Sachverständigen im gesundheitlichen Interesse des Angeklagten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 40
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09
Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der …
Die das Anwesenheitsrecht und die Anwesenheitspflicht des Angeklagten betreffenden Vorschriften bezwecken auch, dem Angeklagten eine allseitige und uneingeschränkte Verteidigung zu ermöglichen, insbesondere durch Vornahme von Verfahrenshandlungen auf Grund des von ihm selbst wahrgenommenen Verlaufs der Hauptverhandlung (RGSt 49, 40, 43; BGHSt 3, 187, 190; 15, 194, 195 und 263, 264; BGH NStZ 2007, 352 f.; Strate NJW 1979, 909). - BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52
Rechtsmittel
Es ist für zulässig erklärt worden, dass der Angeklagte der Hauptverhandlung für die Dauer der Vernehmung eines Sachverständigen fernbleibt, der sich gutachtlich über seinen Gesundheitszustand äussert, wenn durch die Offenbarung der Natur und der Schwere des Leidens Gefahren für seinen Leib oder sein Leben eintreten würden (RGSt 49, 40 und 60, 313).