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RG, 18.01.1906 - Rep. IV. 439/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bestimmen sich in dem Falle, daß eine Ehe vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschieden worden ist, das Recht und die Pflicht der Eltern, für die Person der gemeinschaftlichen Kinder zu sorgen, nur so lange nach den zur Zeit der Scheidung geltenden ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 286