Rechtsprechung
RG, 18.01.1945 - 2 C 238/1944 - 2 StS 91/44 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs (hier von gewerbsmäßiger Hehlerei) ist nicht erforderlich, daß der Täter die gesamten Einzelheiten der Tat von vornherein vorausgesehen hat. 2. § 20 a StGB, § 1 ÄnderungsVO vom 4. 9.1941 (RGBl. I 1941, S. 549). Zum "Schutz der ...
Papierfundstellen
- RGSt 78, 192