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   RG, 18.06.1926 - I 328/26   

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https://dejure.org/1926,595
RG, 18.06.1926 - I 328/26 (https://dejure.org/1926,595)
RG, Entscheidung vom 18.06.1926 - I 328/26 (https://dejure.org/1926,595)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1926 - I 328/26 (https://dejure.org/1926,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Stellt sich der im § 161 Abs. 1 StGB. vorgesehene Ausspruch der dauernden Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, als eine Nebenstrafe oder nur als eine polizeiliche Sicherungsmaßregel dar? 2. Können frühere Verurteilungen, wenn die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 285
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Nach ständiger Rechtsprechung schloß die Tilgung eines Eintrags in das Strafregister eine erschwerende Verwertung jener Tat bei der Strafzumessung nicht aus (vgl. RGSt 60, 285, 288; BGHSt 6, 243, 245 [BGH 22.06.1954 - 1 StR 451/53] ; 7, 58, 60 [BGH 23.11.1954 - 2 StR 4/54] ; BGH 5 StR 145/60 vom 17. Mai 1960 = GA 1961, 362 (L)).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 401/61

    Rechtsmittel

    Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht diese im Strafregister bereits getilgte Strafe "zwar nicht als Vorstrafe strafschärfend, wohl aber zur Charakterisierung des Angeklagten" herangezogen hat (vgl. RGSt 60, 285, 288; 69, 11; 74, 177; BGH 1 StR 466/51 vom 6. November 1951, angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtliche Bedeutung der §§ 207 und 218

    Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Disziplinarstrafe nicht aus der Welt geschafft worden (vgl. BGH MDR - bei Dallinger - 1952, 18; MDR 1955, 501; RGSt 60, 285, 288; 74, 177).
  • BGH, 17.05.1960 - 5 StR 145/60

    Feststellung krankhafter Störungen der Geistestätigkeit oder eine Geistesschwäche

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere für die Strafzumessung (RGSt 60, 285, 288; 74, 177; BGH 1 StR 466/51 vom 6. November 1951, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO; BGH LM StTilgG Nr. 3).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 397/51

    Rechtsmittel

    Aber auch hierin liegt kein Rechtsfehler (RGSt 60, 285).
  • BGH, 29.01.1953 - 4 StR 555/52

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht der Revision ist es rechtlich nicht zu beanstanden, daß die im Jahre 1942 gegen den Beschwerdeführer erkannte Geldstrafe von 50 DM, die an sich nach dem Straftilgungsgesetz vom 9. April 1920 hätte gelöscht werden müssen, bei der Strafzumessung berücksichtigt worden ist (RGSt 60, 285, 287 f).
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