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RG, 18.10.1909 - Rep. VI. 348/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Soweit in der Gewerbeordnung das in den §§ 20, 21 das. geregelte Rekursverfahren vorgesehen ist, ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 2. Die Gewerbeordnung schreibt in § 54 das Rekursverfahren freilich für den Fall der Zurücknahme einer Genehmigung zum Betriebe des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Rechtsweges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 72, 60