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   RG, 18.12.1914 - Rep. II. 433/14   

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RG, 18.12.1914 - Rep. II. 433/14 (https://dejure.org/1914,2)
RG, Entscheidung vom 18.12.1914 - Rep. II. 433/14 (https://dejure.org/1914,2)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1914 - Rep. II. 433/14 (https://dejure.org/1914,2)
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Sendai-Kawamatta-Seide

§ 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Abgrenzung Schlechtlieferung - Falschlieferung (Hinweis: nunmehr überholt aufgrund § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 378 HGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Lieferung mangelhafter Ware und Lieferung von Ware einer anderen Art als der bedungenen. Finden auf eine nach dem Regelfalle des § 378 HGB. zu beurteilende Lieferung die Vorschriften über Gewährleistung wegen Mängel der Sache Anwendung?

  • Prof. Dr. Lorenz

    Sendai-Kawamatta-Seide

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lieferung anderer Ware; Mängelgewähr

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    Die Streitfragen, die der Gesetzgeber im Interesse des Verkehrs und entsprechend dessen.Erfordernissen habe beseitigen wollen, würden nicht vermieden und die innerlich begründete Gleichstellung der beiden gedanklich gleichliegenden Fälle nicht erreicht (RGZ 86, 90, 92 f.; RG LZ 1925, 545 Nr. 6).
  • OLG Hamburg, 09.08.1984 - 6 U 39/84

    Sachmängelgewährleistungsrecht; Handelskauf; Aliud-Lieferung; Lieferung einer zu

    Dies geht zurück auf die Entscheidung RGZ 86, 90 und wird damit begründet, daß § 378 HGB eine stillschweigende Rechtsfolgenverweisung auf das Sachmängelgewährleistungsrecht enthalte; die Entscheidung, ob eine mangelhafte oder eine andere Sache geliefert worden sei, sei schwer zu treffen.

    Das RG (RGZ 86, 90 f.) führt in diesem Zusammenhang aus, daß eine Unterscheidung zwischen »aliud« und Sachmangel im Handelsverkehr keine innere Berechtigung habe: auch die Lieferung einer fehlerhaften Sache sei bei Zurückweisung dieser Sache durch den Käufer vollständige Nichterfüllung des Vertrags.

    Hiervon ist wohl auch das RG in seiner Entscheidung RGZ 86, 90, 92 ausgegangen, wenn es dort allgemein die Überlegung anstellt, ob § 378 HGB mehr zum Ausdruck bringt als nur eine Rügepflicht und ob deshalb in den von § 378 vorgesehenen Fällen (nicht nur dem Fall der Aliud-Lieferung) die Anwendung der §§ 459 f. BGB geboten sei.

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2000 - 22 U 144/99

    Mängel beim Gattungskauf

    Es ist möglich, auch Qualitätsmerkmale zu Gattungsmerkmalen machen (RGZ 86, 90 (92)).
  • BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 88/90
    Die Streitfragen, die der Gesetzgeber im Interesse des Verkehrs und entsprechend dessen Erfordernissen habe beseitigen wollen, würden nicht vermieden und die innerlich begründete Gleichstellung der beiden gedanklich gleichliegenden Fälle nicht erreicht (RGZ 86, 90,92 f.; RG LZ 1925, 545 Nr. 6).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 236/77

    falscher LKW - Identitätsaliud, Abgrenzung der Anwendungsbreiche § 326 BGB

    Ob und inwieweit sich bei der Lieferung eines sog. "Qualifikations-aliud" oder beim Gattungskauf andere Rechtsfolgen ergeben (vgl. Brüggemann a.a.O. § 378 Anm. 28 ff, 36 f; Mezger in BGB-RGRK 12. Aufl. § 459 Rdn. 7; RGZ 86, 90, 92/93; Senatsurteile vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 = LM BGB § 477 Nr. 5, vom 20. November 1967 - VIII ZR 126/65 = LM BGB § 477 Nr. 10 = NJW 1968, 640, und vom 4. Dezember 1968 - VIII ZR 208/66 = LM BGB § 325 Nr. 12 = WM 1969, 95, jeweils m.w.N.), bedarf keiner Erörterung, weil beide Fallgestaltungen hier nicht vorliegen.
  • BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 52/60

    Buchenparkett - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf: Abgrenzung

    Es hat seine Auffassung auf eine entsprechende Anwendung des § 378 HGB gestützt und damit begründet, daß die Unterscheidung zwischen der Lieferung einer mangelhaften und der Lieferung einer anderen als der bedungenen Ware keine innere Berechtigung habe (RGZ 86, 90,93; RG LZ 20, 859).
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