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RG, 19.01.1917 - Rep. II. 485/16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist die Eisenbahn wegen verspäteter Benachrichtigung des Empfängers von der Ankunft des Gutes schadensersatzpflichtig, wenn die Benachrichtigung zwar nicht sofort nach der Ankunft, aber noch vor Ablauf der Lieferfrist erfolgt, oder wenigstens dann, wenn die Verspätung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 89, 338
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.05.1957 - II ZR 327/55
Haftung der Eisenbahn aus einem Reisegepäckvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 14.04.1976 - I ZR 42/75
Anwendung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr …
Der Schadensersatzanspruch der Klägerin entfällt nach allem nicht deshalb, weil die Beklagte die Lieferfrist eingehalten habe (vgl. zu der Frage, ob die Eisenbahn bei Einhaltung der Lieferfrist nach dem internationalen Übereinkommen haftet RGZ 89, 338; 100, 50, 55).