Rechtsprechung
RG, 19.01.1945 - 4 D 306/1944 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
§§ 8, 9, 129 I b ö. StG. Der vom Täter erfolglos unternommene Versuch, einen anderen zu bestimmen, mit ihm (dem Täter) Unzucht wider die Natur zu treiben, ist als Versuch des Verbrechens der Unzucht wider die Natur nach §§ 8, 129 I b ö. StG zu beurteilen. Daneben ist dem ...
Papierfundstellen
- RGSt 78, 198