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RG, 19.05.1908 - Rep. II. 531/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Finden auf einen Vertrag, der nicht gerichtlich oder notariell, sondern gemäß Art. 12 § 2 preuß. Ausf.-Ges. zum B.G.B. vom 20. September 1899 von einem Beamten beurkundet ist, der von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 393