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   RG, 19.06.1935 - I 346/34   

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https://dejure.org/1935,409
RG, 19.06.1935 - I 346/34 (https://dejure.org/1935,409)
RG, Entscheidung vom 19.06.1935 - I 346/34 (https://dejure.org/1935,409)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1935 - I 346/34 (https://dejure.org/1935,409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist ein Richter, der im Urkundenprozeß in einem unteren Rechtszuge bei Erlassung der Entscheidung mitgewirkt hat, im Nachverfahren kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramts in höheren Rechtszügen ausgeschlossen? 2. Kann der im Urkundenprozeß "angebrachtermaßen" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 199
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 25.08.2022 - VII ZR 86/20

    Vorbehaltsurteil: Bindungswirkung und Klageerweiterung im Nachverfahren

    Ein Kläger, zu dessen Gunsten ein Vorbehaltsurteil gemäß § 599 Abs. 1 ZPO ergangen ist, darf in dem sich daran anschließenden Nachverfahren gemäß § 600 Abs. 1 ZPO die Klage erweitern (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - VIII ZR 48/62, BGHZ 37, 131; RGZ 148, 199).

    Da eine Beschränkung des Klägers auf den Prozessstoff, der Gegenstand des Vorbehaltsurteils ist, nicht vorgeschrieben ist, können ihm neue Angriffsmittel grundsätzlich nicht versagt werden (grundlegend BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - VIII ZR 48/62, BGHZ 37, 131, juris Rn. 13 ff. zur Klageerweiterung im Nachverfahren im Anschluss an ein Vorbehaltsurteil gemäß § 302 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 17. März 1955 - II ZR 83/54, BGHZ 17, 31, juris Rn. 13 ff. zur Klageänderung im Nachverfahren im Anschluss an ein Scheckvorbehaltsurteil; RGZ 148, 199, 201 f. sowie RG SeuffA 87, Nr. 16 jeweils zur Klageerweiterung im Nachverfahren im Anschluss an ein Urkundenvorbehaltsurteil; BGH, Urteil vom 2. Februar 1984 - III ZR 13/83, NJW 1985, 496, juris Rn. 10 f. sowie RGZ 103, 219, 220 f. jeweils zur Klageerweiterung im Betragsverfahren im Anschluss an ein Grundurteil gemäß § 304 ZPO).

  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 602/15

    Richterausschließung in einer Betreuungssache: Mitwirkung eines an das

    § 41 Nr. 6 ZPO beruht auf der Erwägung, dass von keinem Richter erwartet werden könne, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm selbst erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (BGH Urteil vom 5. Juli 1960 - VI ZR 109/59 - NJW 1960, 1762, 1763; vgl. bereits RGZ 148, 199, 200).

    Der Berücksichtigung von besonderen Umständen des Einzelfalls, unter denen die Mitwirkung eines Richters unangemessen erscheinen könnte, kann im Rahmen eines Ablehnungsverfahrens nach §§ 42 ff. ZPO Rechnung getragen werden (BVerfG NJW 2001, 3533 f.; vgl. bereits RGZ 148, 199, 200).

  • BGH, 07.07.2022 - IX ZR 144/20

    Abstandnahme vom Urkundenprozess nach Hinweis auf Erfolglosigkeit im

    Aber auch im Fall der Abweisung der Klage als im Urkundenprozess unstatthaft schließt sich regelmäßig ein ordentliches Verfahren an, weil es dem Kläger freisteht, sein Klagebegehren im ordentlichen Verfahren erneut geltend zu machen (RGZ 148, 199, 201; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 597 Rn. 6).
  • BGH, 16.05.1962 - VIII ZR 48/62

    Nachverfahren nach § 302 ZPO

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  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach

    Soweit es im Streitfall überhaupt um die Umdeutung eines unzulässigen Prozeßantrags geht und nicht vielmehr um die Richtigstellung einer erkennbar unzutreffenden Bezeichnung (vgl. BGH aaO), ist ein vom Kläger betriebenes "Nachverfahren" jedenfalls auch auf dasselbe Ziel gerichtet wie eine Klage im ordentlichen Verfahren, nämlich auf die Durchsetzung eines Anspruchs ohne die Beschränkungen des Urkundenprozesses (vgl. auch RGZ 148, 199, 201 f. und dazu BGHZ 17, 31, 34).
  • BGH, 17.03.1955 - II ZR 83/54

    Klagänderung im Nachverfahren

    Dem Kläger sei daher entgegen der herrschenden Meinung das Recht abzusprechen, einen neuen Klagegrund vorzubringen Gegen diese Entscheidung wendet sich Rosenberg (Lehrb d Deutschen Zivilprozeßrechts 1954 § 158 III, 6 S. 746); er hält eine Erweiterung der Klage im Nachverfahren für zulässig, zumindest dann, wenn der Anspruch im Hauptverfahren erhoben, aber im Urkundenprozeß als unzulässig abgewiesen sei (RGZ 148, 199 [202]).

    Dem hat das Reichsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1935 Rechnung getragen (RGZ 148, 199 [202]).

  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80

    Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß

    Auf Wiederaufnahmeverfahren läßt sich diese Vorschrift nicht ausdehnen (gegen eine ausdehnende Anwendung in anderen Fällen auch schon RGZ 148, 199 (200); BGH, NJW 1960, 1762; BayObLG, NJW.
  • BVerwG, 29.01.2004 - 4 B 100.03

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Zurückweisung einer

    Der innere Grund der Vorschrift ist der, dass von keinem Richter erwartet werden kann, er werde mit voller Unbefangenheit die Richtigkeit der von ihm erlassenen oder miterlassenen Entscheidung nachprüfen (RG, Urteil vom 19. Juni 1935 - I 346/34 - RGZ 148, 199 ).
  • OLG Naumburg, 16.05.2012 - 10 W 27/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung in einer höheren

    Er ist nach überwiegender Meinung zwar nicht kraft Gesetzes (§ 41 Nr. 6 ZPO, Zöller-Vollkommer, aaO, § 41, Rn 14) ausgeschlossen, da hier kein Fall der ''Nachprüfung'' einer ''angefochtenen Entscheidung'' vorliegt (vgl. schon RGZ 148, 199, 200), aber, da es sich um eine prozessrechtlich atypische Vorbefassung handele, kann ein Grund gegeben sein, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (Zöller-Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 17), jedenfalls dann, wenn weitere Umstände hinzutreten (OLG Naumburg, MDR 1999, 824; BGH MDR 2012, 363).
  • BGH, 05.07.1960 - VI ZR 109/59
    Der innere Grund für die Bestimmung des § 41 fr 6 Z£0 ist dis Erwägung, daß von keinem dichter er wartet werden kann, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm erlassene oder miterlässSne Entscheidung' richtig ist (RGZ 148, 199 ZÖÖ7)o Soweit 'der Eichternach voraufgegangenem Grundurteil:iia Höhe verfahren tätig wird, handelt es sich aber .nicht um : sine '.:'deraigefachprüfM denOfruh.
  • OLG Naumburg, 19.05.1998 - 10 W 11/98

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des

  • BFH, 23.04.1965 - VI 304/64 U

    Mitwirkungsverbot eines Richters bei der Rechtsmittelentscheidung

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 33/64

    Verurteilung zur Zahlung eines Teiles des Einspielergebnisses der Aufführung

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