Rechtsprechung
RG, 19.11.1918 - IV 199/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wann ist die Strafe härter i. S. von § 398 Abs. 2 StPO., falls die zuerst erkannte Strafe auf Gefängnis- und Geldstrafe lautete und die zu zweit erkannte Strafe gleichfalls, aber auf andere Beträge? Wie ist der einzuziehende Gewinn hierbei zu berücksichtigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 19.11.1918 - IV 199/18
- RG, 19.05.1919 - IV 199/18
Papierfundstellen
- RGSt 53, 35