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   RG, 19.12.1916 - Rep. VII. 349/16   

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https://dejure.org/1916,82
RG, 19.12.1916 - Rep. VII. 349/16 (https://dejure.org/1916,82)
RG, Entscheidung vom 19.12.1916 - Rep. VII. 349/16 (https://dejure.org/1916,82)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1916 - Rep. VII. 349/16 (https://dejure.org/1916,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Formvorschrift des § 761 BGB. auf einen Vergleich anwendbar, durch welchen einer Vertragspartei zur Abfindung wegen eines ihr angeblich aus unerlaubter Handlung der anderen Partei erwachsenen dauernden Schadens eine lebenslängliche Geldrente zugesagt wird?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Leibrentenvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 179/68
    Das gilt auch dann, wenn dem Berufungsgericht gefolgt und davon ausgegangen wird, dass die Parteien einen Vergleich geschlossen und in diesem den Mietvertrag vereinbart hatten, denn die Wahrung der für ein Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ist auch dann erforderlich, wenn dieses Bestandteil eines Vergleichs ist (RGZ 89, 259; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1954 - V ZR 81/53 -, LM BGB § 313 Rdn. 5; Mormann in Soergel/Siebert, BGB , 11. Aufl., § 779 Rdn. 16) Die Schriftform ist hier nicht gewahrt, denn sie ist bei einem Vertrage nur dann eingehalten, wenn der wesentliche Inhalt der getroffenen Vereinbarungen in einer Urkunde niedergelegt und diese von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wurde (§ 126 Abs. 1 und 2 BGB ).
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