Rechtsprechung
RG, 19.12.1938 - IV 179/38 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat derjenige, der bereits rechtskräftig als Vater des unehelichen Kindes im Sinne des § 1717 Abs. 1 BGB. festgestellt und zur Unterhaltszahlung verurteilt ist, ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, daß das Kind nicht von ihm abstamme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 159, 58
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.04.1952 - IV ZR 99/51
Klage auf Feststellung der unehelichen Vaterschaft
Das Reichsgericht hat diese Frage in JW 1937, 3041 Nr. 33 und JW 1938, 245 Nr. 19 sowie in der Rechtsprechung der nachfolgenden Zeit (RGZ 159, 58; 160, 293; 161, 217; 165, 248 und 315; 167, 289; 168, 339; 169, 329) bejaht, indem es in diesen Entscheidungen eine Klage auf Feststellung der blutsmässigen Abstammung, d.h. der unehelichen Vaterschaft schlechthin zugelassen hat.Trotzdem ist das Ergebnis, zu dem das RG in dieser Entscheidung in RGZ 160, 293 in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung (JW 1937, 3041 und 1938, 245; RGZ 159, 58) gelangt ist, auch nach dem Zusammenbruch von gewichtigen Stimmen im Schrifttum mit verschiedener Begründung gebilligt worden (Bosch DRZ 1947, 177 und 195; NJW 1947/8, 629; NJW 1950, 767;… Rosenberg ZPO 5. Aufl. § 162 I 1;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. zu § 644;… Lent Zivilprozessrecht 3. Aufl. S. 218 [abweichend noch SJZ 1948, 520 ff] und Nikisch, Zivilprozessrecht 2. Aufl., § 140 IV).