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   RG, 20.01.1930 - II 230/29   

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https://dejure.org/1930,346
RG, 20.01.1930 - II 230/29 (https://dejure.org/1930,346)
RG, Entscheidung vom 20.01.1930 - II 230/29 (https://dejure.org/1930,346)
RG, Entscheidung vom 20. Januar 1930 - II 230/29 (https://dejure.org/1930,346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß die Unterlassung eine Rechtswidrigkeit gegenüber dem Verletzten enthalten, um als Verursachung seiner fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung strafbar zu sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Radleuchtenfall (Schutzzweck der Norm)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70

    Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder - §§ 212, 13 StGB,

    Bei einer Unterlassungsstraftat ist die Nichthinderung des Erfolges dem Täter nur dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (RGSt 63, 392, 393; 75, 49, 50).
  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2 [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53]; 21, 59, 61; BGH, Urteil vom 28. Juni 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361; Urteil vom 24. Februar 1977 - 1 StR 877/76).
  • BGH, 31.07.1984 - 1 StR 9/84
    Es muß eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, daß der Erfolg bei Vornahme der unterbliebenen Handlung nicht oder erheblich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 51, 127; 58, 130, 131; 63, 392, 393; 75, 49, 50/51; 75, 324, 326; BGHSt 6, 1, 2; 11, 1, 3/4; BGH, Urt. vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70 - bei Dallinger MDR 1971, 361/362; OLG Hamm NJW 1959, 1551).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 877/76

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhangs zwischen Unterlassung und

    Diese auf das Gutachten der Sachverständigen gestützten Feststellungen genügen den Anforderungen, die an die Annahme eines Kausalzusammenhanges zwischen Unterlassung und tatbestandsmäßigem Erfolg zu stellen sind (RGSt 51, 127; 63, 392, 393; 75, 49, 50; BGHSt 6, 1, 2; 21, 59, 61; BGH NJW 1954, 1047 Nr. 21; Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, bei Dallinger MDR 1971, 361).
  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 124/53

    Rechtsmittel

    Es besteht der Verdacht dass die Strafkammer bei jener Unterstellung von einer rechtsirrigen Auffassung über den Begriff der Verursachung durch Unterlassung ausgegangen ist (vgl. hierzu RGSt 63, 392).
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 30/61

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen einer Tetanus-Injektion - Anforderungen an

    Die Strafkammer ist hierbei von dem in der Rechtsprechung entwickelten Begriff der Verursachung ausgegangen, nach welchem ein rechtswidriger Erfolg durch eine pflichtwidrige Unterlassung dann verursacht worden ist, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (vgl. RGSt 63, 392, 393; 70, 50).
  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 657/51

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte kann nur dann strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn er nicht nur imstande sondern auch rechtlich verpflichtet war, den Eintritt des Erfolgs durch Handeln zu verhindern (RGSt 63, 392).
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