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   RG, 20.02.1923 - III 225/22   

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https://dejure.org/1923,14
RG, 20.02.1923 - III 225/22 (https://dejure.org/1923,14)
RG, Entscheidung vom 20.02.1923 - III 225/22 (https://dejure.org/1923,14)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1923 - III 225/22 (https://dejure.org/1923,14)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Käufer zur Anzeige von Mängeln der Ware auch dann verpflichtet, wenn die Mängel erst auf der Beförderung zu dem vom Erfüllungsorte für die Verpflichtungen des Verkäufers verschiedenen Ablieferungsorte entstanden sind?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängelrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 309
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86

    Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit

    Soweit dem nicht schon die obigen Ausführungen (zu aa) entgegenstehen, setzt sich die Revision mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in Widerspruch, nach der durch das Unterlassen der Rüge neben den Gewährleistungsansprüchen im eigentlichen Sinne (§§ 462 f., 480 BGB) auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen eines nicht rechtzeitig gerügten Fehlers verlorengehen (BGHZ 66, 208, 212; Urteile vom 30. April 1975 aaO unter II und vom 22. Mai 1985 - VIII ZR 140/84 = WM 1985, 975 unter I 1; RGZ 106, 309, 310).

    Die Rügeobliegenheit bezweckt, die Abwicklung der Handelskäufe zu beschleunigen, dem Verkäufer so bald wie möglich Klarheit über später nur schwer feststellbare Mängel zu verschaffen und ihn von der Dispositions- und Beweisunsicherheit zu entlasten, die sich aus der Möglichkeit eines Nachschiebens von Mängelrügen ergäbe (BGHZ 91, 293, 299 f.; Senatsurteil vom 27 März 1985 - VIII ZR 75/84 = WM 1985, 834 unter 3 b cc (beta); RGZ 106, 309, 310).

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