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RG, 20.10.1931 - I 426/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 422
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen …
Aus diesem Grunde hätte auch untersucht werden müssen, ob nicht zumindest nach der Vorstellung der Zeugen Ba. und K. eine etwaige Überschreitung der ihnen eingeräumten Befugnisse Teil eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges war, der im Ergebnis dem Vorteil der Z dienen würde (vgl. hierzu RGSt 65, 422, 430 ff; RG HRR 29, 59; BGH NJW 1975, 1234). - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Für den äußeren Tatbestand des § 263 StGB kann eine Vermögensvermehrung nur beachtlich sein, wenn sie zugleich mit der Benachteiligung eintritt und eine solche ausschließt (RGSt 65, 422, 430;… BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, S. 14; vgl. auch BGHSt 3, 99, 103) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52]. - BGH, 09.12.1958 - 1 StR 540/58
Rechtsmittel
Die aufgestellte Behauptung ist unwahr; der Glaube des Angeklagten an ihre Wahrheit oder an ihre Erweislichkeit ist ohne Bedeutung (BGH 1 StR 277/57 vom 28. Februar 1958 S. 24 unter Hinweis auf RGSt 65, 422, 425; 69, 80, 81; BGH 4 StR 352/53 vom 27. August 1953).
- BGH, 28.06.1957 - 1 StR 365/56
Rechtsmittel
Sie weist mit Recht darauf hin, daß der Glaube an die Wahrheit der behaupteten Tatsache für die Schuldfrage bedeutungslos ist (RGSt 62, 83, 95 f; 65, 422, 425). - BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52
Rechtsmittel
Gedacht ist dabei an Fälle, in denen ein wirtschaftlich höher stehender Vorteil für den Treugeber nicht anders erreichbar ist als auf dem Wege über einen an wirtschaftlicher Bedeutung zurückstehenden Nachteil (RGSt 65, 422, 430 f; RG in JW 1934, 2923; 1936, 882). - BGH, 01.09.1955 - 4 StR 60/55
Rechtsmittel
Es handelt sich dabei um Fälle, in denen ein Vorteil nur auf dem Umweg über einen Nachteil zu erreichen ist und deshalb zu prüfen ist, ob nicht dieselbe aus mehreren Einzelhandlungen sich zusammensetzende, aber wirtschaftlich als Einheit zu betrachtende Handlung, die eine Beeinträchtigung enthält, gleichzeitig einen Vorteil mit sich bringt, durch den die Beeinträchtigung aufgewogen oder überwogen wird (RGSt 65, 422 [430]; 75, 227 = DR 1941, 1881 Nr. 3; RG JW 34, 2923 Nr. 29 u. 36, 882 Nr. 27;1 StB 64/52 vom 3. September 1953). - BGH, 11.02.1955 - 1 StR 409/54
Rechtsmittel
Soweit in der Rechtsprechung etwas anderes angenommen wird und mehrere wirtschaftlich zusammengehörige, ohne Willkür nicht trennbare Handlungen - z.B. bei einer Vermögensverwaltung - einheitlich gewürdigt worden sind, handelt es sich um besonders liegende Fälle, in denen ein wirtschaftlich höher stehender Vorteil nicht anders erreichbar war als auf dem Wege über wirtschaftlich weniger bedeutende Nachteile (vgl RGSt 65, 422, 430; HRR 1929 Nr. 59; JW 1936, 882 Nr. 27). - BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53
Rechtsmittel
Bei gewagten Geschäften kann zwar unter besonderen Umständen die Erwartung künftiger Vorteile einen Nachteil schon bei seiner Entstehung ausgleichen und wirtschaftlich aufheben; dann ist ein Vermögensschaden im Ergebnis zu verneinen (vgl RGSt 65, 422, 430; RG JW 1934, 2923 29 ; 1936, 882 27 ). - BGH, 09.07.1953 - 3 StR 988/51
Rechtsmittel
Die Frage, inwieweit sich der einzelne hierbei des Mittels der Kränkung der Ehre anderer bedienen darf, ist nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreites geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung zu beantworten (BGHZ 3, 270 [281]; RGSt 62, 83, 93; 63, 202, 204; 64, 10, 13; 65, 422, 427; 66, 1[2, 3]). - BGH, 02.10.1951 - 1 StR 463/51
Rechtsmittel
Die Frage, ob dem Treugeber ein Nachteil erwachsen sei, wurde dann nach den Gesamtfolgen dieser Einheit beantwortet (vgl. RGSt 65, 422, 430 f; RG in JW 1934, 2923; 1936, 882).