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   RG, 20.12.1926 - III T.B. 104/26   

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https://dejure.org/1926,526
RG, 20.12.1926 - III T.B. 104/26 (https://dejure.org/1926,526)
RG, Entscheidung vom 20.12.1926 - III T.B. 104/26 (https://dejure.org/1926,526)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1926 - III T.B. 104/26 (https://dejure.org/1926,526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein Rechtsanwalt wirksam Prozeßhandlungen erst nach Eintragung in die Liste vornehmen? 2. Gehört ein in der Liste gelöschter Rechtsanwalt zu den in § 139 StPO. genannten Rechtskundigen? 3. Kann die Zulassung als Verteidiger auch stillschweigend erfolgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 61, 104
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 30/76

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes - Disziplinarrechtliche Verantwortung eines

    Dementsprechend hat das Reichsgericht seine Auffassung, § 139 StPO beziehe sich nur auf Rechtskundige, die noch im Justizdienst beschäftigt seien, damit begründet, daß sich auf sie die staatliche Dienststrafgewalt erstrecke (RGSt 61, 104, 106).
  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 442/64

    Beiordnung eines Bewährungshelfers als Pflichtverteidiger - Stattfinden der

    Auch das bestätigt die Entstehungsgeschichte (Hahn, I, 961; siehe ferner RGSt 61, 104, 106; RG Recht 1917, 1524; AV PrJM vom 30. Dezember 1918 - JMBl 1919, 4; E StPO 1909, Begr. zu § 138; RiStV Nr. 83).
  • BGH, 26.07.1960 - 1 StR 313/60

    Rechtsmittel

    Auch eine stillschweigende Genehmigung setzt aber einen Genehmigungswillen voraus und ein solcher konnte nur dann vorhanden sein, wenn die Strafkammer sich des Erfordernisses der Genehmigung bewußt war (vgl. RGSt 61, 104, 106 f).
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