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   RG, 21.01.1916 - Rep. II. 385/15   

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https://dejure.org/1916,109
RG, 21.01.1916 - Rep. II. 385/15 (https://dejure.org/1916,109)
RG, Entscheidung vom 21.01.1916 - Rep. II. 385/15 (https://dejure.org/1916,109)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1916 - Rep. II. 385/15 (https://dejure.org/1916,109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann kann der Genosse einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit einer Forderung an die Genossenschaft gegen Nachschüsse aufrechnen? 2. Kann ein für entgangene Nachschüsse schadensersatzpflichtiges Mitglied des Aufsichtsrats mit einer Forderung an die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genossenschaft m. b. H. Aufrechnung gegen Nachschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 88, 47
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 216/01

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Genossenschaft für

    Die Mitglieder des Vorstandes waren deswegen gehalten, die genannte Satzungsbestimmung durchzusetzen und die betroffenen Genossen zur Zeichnung der weiteren Geschäftsanteile anzuhalten (vgl. RGZ 88, 47 ff.; ferner Beuthien, GenG 13. Aufl. § 34 Rdn. 13; Metz in Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland, GenG 33. Aufl. § 34 Rdn. 45; allgemeiner Gräser in Hettrich/Pöhlmann/Gräser/Röhrich, GenG 2. Aufl. § 34 Rdn. 10), während es Aufgabe der Aufsichtsratsmitglieder war, sich von der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgabe durch den Vorstand zu überzeugen und gegebenenfalls denselben zum Handeln anzuhalten.
  • OLG Oldenburg, 14.06.2001 - 1 U 126/00

    Genossenschaft; Geschäftsanteil; Pflichtanteil; Haftung; Konkurs; Schadensersatz;

    Teilweise wird der Konkursverwalter auf den hier auch vom Kläger gewählten Weg einer Inanspruchnahme von Vorstands und Aufsichtsratsmitgliedern verwiesen, die infolge Verletzung ihrer organschaftlichen Pflichten für die nicht rechtzeitige Durchsetzung des Zeichnungsanspruchs gegen die säumigen Genossen verantwortlich sind (vgl. RGZ 88, 47; Lang/Weidmüller/Schaffland, a.a.O.; Parisius/Crüger, a.a.O.).
  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Nach überwiegender Meinung gilt § 105 V GenG, der eine Aufrechnung gegen Nachschüsse, die nach der Schlußverteilung zu leisten sind, begrenzt zuläßt, nicht für die nach § 106 GenG eingeforderten Vorschüsse, weil diese nach dem Zweck des Gesetzes der Konkursmasse unverkürzt zufließen sollen (RGZ 88, 47, unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung; Parisius-Crüger-Crecelius Citron , GenG, 12. Aufl., § 105 Anm. 25; Lang-Weidmüller , § 105 Anm. 8; Mentzel-Kuhn , KO, 8. Aufl., § 55 Anm. 14).
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