Rechtsprechung
RG, 21.01.1921 - II 344/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist die Benennung einer Artistentruppe seitens des Ausbilders und Leiters mit seinem Künstlernamen eine besondere Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts im Sinne von § 16 UWG.? Besteht für die Truppe ein Recht zur Weiterführung des Namens auch nach ihrer Trennung vom Leiter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unlauterer Wettbewerb; Namensrecht
Papierfundstellen
- RGZ 101, 226
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00
Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
Auch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein umfassender Namensschutz für einen Künstlernamen nur in Fällen gewährt worden, in denen sich dieser Name im Verkehr durchgesetzt hatte (RGZ 101, 226, 228 f. - 4 Uessems; BGHZ 30, 7, 8 f. - Caterina Valente). - BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Abgesehen hiervon würde, auch wenn die Klägerin 1940 dieses Firmenzeichen endgültig hätte aufgeben wollen, ein Schutz aus § 12 BGB in Betracht kommen können (RGZ 101, 226 [230 b]). - BGH, 09.03.1962 - I ZR 149/60
Rechtsmittel
Daraus folgt, daß Voraussetzung für einen Firmenschutz nach § 16 Abs. 1 UWG die Ausübung eines Gewerbebetriebes ist (RGZ 101, 226).