Rechtsprechung
   RG, 21.02.1907 - Rep. IV. 51/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,120
RG, 21.02.1907 - Rep. IV. 51/07 (https://dejure.org/1907,120)
RG, Entscheidung vom 21.02.1907 - Rep. IV. 51/07 (https://dejure.org/1907,120)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1907 - Rep. IV. 51/07 (https://dejure.org/1907,120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1907,120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann von einem Pflegebefohlenen, bei dem die freie Willensbestimmung infolge krankhafter Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen ist, ein Antrag auf Aufhebung der nach § 1910 B.G.B. angeordneten Pflegschaft wirksam gestellt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Insbesondere haben schon das Reichsgericht (RGZ 65, 199, 202; RG JW 1906, 376 f.; RJA 8, 1, 3) und sodann der Bundesgerichtshof (s.o. 2.) in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß bei Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen eine Verständigung mit ihm im Sinne des § 1910 Abs. 3 BGB nicht möglich ist und es daher für die Einrichtung der Gebrechlichkeitspflegschaft auf seine Einwilligung nicht ankommt (so auch die weiteren oben zu 2. angeführten Fundstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Demgegenüber hat die neuere Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß von einer wirksamen Einwilligung bzw. von einem rechtlich beachtlichen Fehlen einer solchen gemäß § 1910 Abs. 3 BGB - wie auch von einem wirksamen Aufhebungsverlangen nach § 1920 BGB - dann nicht gesprochen werden könne, wenn der Betroffene geisteskrank und damit geschäftsunfähig sei (u.a. BGHZ 15, 262, 268 [BGH 26.11.1954 - IV ZB 47/54];. RGZ 65, 199, 203; RG RJA 8, 1, 3; KG JFG 18, 298, 300; BayOblG KGJ 30, A 295, 296).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Mit dieser Rechtsauffassung sieht sich das Oberlandesgericht in einem weiteren Widerspruch zu der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, wonach mit einem gemäß § 104 Nr. 2 BGB Geschäftsunfähigen eine Verständigungsmöglichkeit nicht bestehe (RGZ 65, 199, 202; BGHZ 15, 262, 268; 35, 1, 5; 48, 147 ff).
  • BGH, 26.11.1954 - IV ZB 47/54

    Beschwerde eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Daraus folgt, dass der Richter an den im § 105 BGB ausgesprochenen Grundsatz, dass die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen keine Rechtswirkung erzeuge, ein Grundsatz, der, wie das Oberlandesgericht zutreffend annimmt, an sich auch für Erklärungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt, gebunden ist, soweit nicht das Gesetz selbst eine Ausnahme anordnet.
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 6/77

    Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft zur Geltendmachung von

    Auch insoweit liegt nach Auffassung des Oberlandesgerichts jedoch eine Abweichung von Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs vor (RGZ 65, 199, 202; BGHZ 15, 268; 35, 1, 5; 48, 147 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht