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   RG, 21.05.1927 - Rep. V. 476/26   

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RG, 21.05.1927 - Rep. V. 476/26 (https://dejure.org/1927,1)
RG, Entscheidung vom 21.05.1927 - Rep. V. 476/26 (https://dejure.org/1927,1)
RG, Entscheidung vom 21. Mai 1927 - Rep. V. 476/26 (https://dejure.org/1927,1)
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Edelmannswort

§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 125 BGB, § 242 BGB, Voraussetzungen, unter denen die Berufung auf die Form rechtsmißbräuchlich ist, §§ 826, 249 BGB, cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Umständen kann gegenüber dem Einwande der Formnichtigkeit eines formbedürftigen Vertrags der Gegeneinwand der allgemeinen (gegenwärtigen) Arglist erhoben werden?

  • Prof. Dr. Lorenz

    Arglistige Berufung auf den Formmangel ("Edelmann-Fall")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwand der Arglist

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Edelmannfall - Muss das Wort eines Adeligen beurkundet werden?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Der Edelmannfall - Muss das Wort eines Adeligen beurkundet werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Edelmann-Fall: Ein Edelmannswort ersetzt keine Formvorschriften

Papierfundstellen

  • RGZ 117, 121
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 25.06.2015 - 22 U 166/14

    Auslegung der Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übertragungsvertrag

    476/26 -, RGZ 117, 121; BGH, Urteil vom 21. März 1969 - V ZR 87/67 - NJW 1969, 1167; Olzen/Looschelders, a.a.O. Rdn. 446).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    So hat der Senat eine Berufung auf die - vereinbarte - Schriftform als treuwidrig in einem Fall angesehen, in dem der Arbeitnehmer seiner Beendigungsabsicht mit ganz besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach Ausdruck verliehen und damit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200; krit. dazu Singer NZA 1998, 1309; vgl. auch: BAG 20. August 1998 - 2 AZR 603/97 - AP Nr. 5 zu § 127 BGB = EzA BGB § 127 Nr. 1; vgl. juris-PK-Hausch Rn. 38 zu § 623 BGB; APS-Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 39 ff.; wesentlich strenger das Reichsgericht, vgl. RG 21. Mai 1927 - V 476/26 - RGZ 117, 121 - "Edelmannswort"; ebenso Medicus, Bürgerliches Recht, 18. Aufl., 1999, Rn. 180 ff.; ähnlich Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. 2, Das Rechtsgeschäft, 4. Aufl., § 15 III 4 c bb).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15

    Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von

    Dagegen ist § 242 BGB regelmäßig unanwendbar, wenn sich die Partei, die der Geltendmachung der Formnichtigkeit entgegentritt, nicht in einem Irrtum über die rechtliche Notwendigkeit der Form befunden hat (RGZ 117, 121, 124; vgl. auch Senatsurteil vom 23. November 1994 - IV ZR 238/93, NJW 1995, 448 unter 3 a [juris Rn. 18]), oder die fehlende Einhaltung der Form auf einem beiderseits gesetzwidrigen Verhalten beruht (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1979 - V ZR 88/77, NJW 1980, 451 unter II [juris Rn. 12]).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Ferner wurde aber auch schon in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Einwand der Arglist zugelassen, wenn auf Seiten desjenigen, welcher der Geltendmachung der Formnichtigkeit entgegentritt, ein Irrtum über die rechtliche Notwendigkeit der Förmlichkeit vorgelegen hat und dieser Irrtum vom Geschäftsgegner schuldhaft, mindestens fahrlässig verursacht worden war (RGZ 107, 357, 360 ff; 117, 121, 124), wenn derjenige, der sich auf den.
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Dieser Gesichtspunkt hatte zwar bei Erlaß der Entscheidung vom 14. Juli 1923 (RGZ 107, 345 [348/9]) angesichts der damaligen Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Frage des Scheiterns der Berufung auf den Formmangel an der Einrede der allgemeinen Arglist geringere Bedeutung, hat nunmehr aber in Weiterentwicklung der späteren Auffassung das Reichsgericht (vgl. z.B. schon RGZ 107, 357, alsdann insbesondere RGZ 117, 121; 153, 59; 169, 65 [73]; 170, 203) immer größeres Gewicht erlangt (vgl. OGHZ 1, 217; BGHZ 12, 286 [303/304]; 16, 334 [336/337]).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

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  • OLG Celle, 11.03.1998 - 9 U 159/97

    Formbedürftigkeit einer Vereinbarung über die Übertragung von

    Die Fallgruppe der bewußten Nichtbeachtung der Form ist dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Vertragsnichtigkeit Geschädigte das Formerfordernis gekannt hat, aber dessen Beachtung nicht hat durchsetzen können (grundlegend RGZ 117, 121 ff).

    Wirksamkeit des Geschäftes - und damit letztlich auch die rechtliche Erzwingbarkeit der Erfüllung - bewußt nicht der Rechtsordnung unterstellt hat (RGZ 117, 121 ff; BGHZ 45, 376 ff).

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Seinem Vorbringen ist auch nicht zu entnehmen, daß er von dem Beklagten getäuscht worden ist (vgl. RGZ 117, 121, 124).
  • BGH, 19.12.1956 - V ZR 197/55

    Rechtsmittel

    Mit dieser Auffassung nimmt die Revision offensichtlich auf eine frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 117, 121 [124]) Bezug.
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61

    Anspruch auf Bewilligung einer Auflassung und Eintragung eines Teilgrundstücks im

    In den von dem Kläger behaupteten Erklärungen des Beklagten kann jedenfalls dann kein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB gefunden werden, wenn sie in dem Zeitpunkt, in dem sie abgegeben wurden, von der ernstlichen Absicht getragen waren, sie zu erfüllen (RGZ 117, 121, 126).
  • BGH, 21.06.1961 - V ZR 194/59
  • BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67

    Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer

  • BGH, 23.04.1958 - V ZR 115/57

    Rechtsmittel

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