Rechtsprechung
RG, 21.10.1943 - 2 D 221/43 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Die StrafrechtsangleichungsVO. v. 29. Mai 1943 (RGBl. I S 339) hat den § 161 StGB. unberührt gelassen; die dortselbst im Abs. 1 zwingend vorgeschriebenen Nebenstrafen treten deshalb auch dann ein, wenn gemäß dem § 153 Abs. 2 StGB. auf Gefängnis erkannt wird.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 236