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RG, 22.02.1894 - Rep. IV. 305/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Einrede, daß die zur Erneuerung des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des früheren Verfahrens noch nicht erfolgt sei (§ 247 Ziff. 5 C.P.O.), auch dann geltend gemacht werden, wenn die von neuem angestellte Klage nicht von dem früheren Kläger, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesshindernde Einrede aus § 247 Ziff. 2 C.P.O.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 33, 359