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   RG, 22.10.1912 - Rep. III. 36/12   

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https://dejure.org/1912,121
RG, 22.10.1912 - Rep. III. 36/12 (https://dejure.org/1912,121)
RG, Entscheidung vom 22.10.1912 - Rep. III. 36/12 (https://dejure.org/1912,121)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1912 - Rep. III. 36/12 (https://dejure.org/1912,121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Schließt auch eine nur in der Zukunft liegende Möglichkeit, auf andere Weise Ersatz zu erlangen, die Inanspruchnahme des Beamten nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. aus? 2. Geht der Ersatzanspruch gegen den Beamten, dem nur Fahrlässigkeit zur Last fällt, dadurch verloren, daß ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beamtenhaftung; Vormundschaftsrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63

    Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter -

    Anwendung findet (RGZ 80, 252, 255), aber nur den Ausgleich im Innenverhältnis unter der Voraussetzung einer Gesamtschuldnerschaft im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB regelt.
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58

    Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung

    Eine solche Verzögerung der Ersatzleistung braucht der Berechtigte im Rahmen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht hinzunehmen (vgl. RGZ 80, 252, 255).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 99/58

    Rechtsmittel

    Es liegt nahe, einen solchen Ausgleichsanspruch aus entsprechender Anwendung der § § 840, 859 Abs. 1 Satz 2, 426 BGB zu begründen (vgl. RGZ 80, 252, 254; BGHZ 9, 65, 67; 13, 89, 105); dann aber ist eine Abtretung nicht geboten, weil der Anspruch gegen den Schädiger mit der Zahlung kraft Gesetzes (§ 426 Abs. 2 BGB) auf die Körperschaft übergehen würde.
  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 25/61

    Verjährungsunterbrechung durch Streitverkündung - Wirksamkeit der

    Er hat den Anspruch auf alsbaldige Erstattung dessen, was er durch das Verschulden des anderen eingebüßt hat (RGZ 80, 252, 254).
  • BGH, 23.12.1952 - III ZR 149/50

    Rechtsmittel

    Erforderlich ist aber stets, dass der anderweite Anspruch auch tatsächlich zu einer alsbaldigen Befriedigung führen würde oder geführt hätte (RGZ 80, 252 [254]).
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