Rechtsprechung
   RG, 22.10.1918 - IV 625/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1918,380
RG, 22.10.1918 - IV 625/18 (https://dejure.org/1918,380)
RG, Entscheidung vom 22.10.1918 - IV 625/18 (https://dejure.org/1918,380)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1918 - IV 625/18 (https://dejure.org/1918,380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 53, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53

    Rechtsmittel

    Denn zum Vorsatz bei Amtsverbrechen gehört nicht die Kenntnis des strafrechtlichen Beamtenbegriffes, sondern es genügt die Kenntnis der Umstände, die den Beamtenbegriff erfüllen (RGSt 53, 131; 57, 36, 74, 105; vgl auch BGHSt 4, 347, 352) [BGH 24.09.1953 - 5 StR 225/53].
  • BGH, 10.01.1952 - 4 StR 625/51

    Rechtsmittel

    Im übrigen fehlt jede Erörterung dahin, ob der betrunkene Nachbar wirklich deshalb auf den wiederholten Anruf nicht reagiert hat, weil er die Drohung, nicht für Ernst nahm, und nach einem Schreckschuss stehen geblieben sein würde, denn andernfalls ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Unterlassung und dem Erfolg nicht ersichtlich (vgl RGSt 53, 131; RG JW 1932, 413 Nr. 16).
  • BGH, 17.01.1952 - 4 StR 320/51

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte muss aber weiter auch gewusst haben, dass er nicht als Privatmann im Rahmen der Familie statt seines erkrankten Vaters vorübergehend die Briefe austrug, sondern dass er vom Postamt als der hierfür zuständigen Stelle als Vertreter seines Vaters für den Zustelldienst zugelassen und damit in eine Dienst stellung berufen war, die ihm ein besonderes Verhalten zur Pflicht machte und sein strafbares Tun demzufolge als besonders verwerflich erscheinen liess (vgl RGSt 53, 131).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht