Rechtsprechung
   RG, 22.12.1941 - VII 70/41   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1941,337
RG, 22.12.1941 - VII 70/41 (https://dejure.org/1941,337)
RG, Entscheidung vom 22.12.1941 - VII 70/41 (https://dejure.org/1941,337)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1941 - VII 70/41 (https://dejure.org/1941,337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1941,337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer letztwilligen Anordnung, in welcher eine bestimmte Person zum Testamentsvollstrecker ernannt ist, durch § 2227 BGB. ausgeschlossen? 2. Zur Frage der Teilnichtigkeit einer letztwilligen Anordnung nach § 48 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 168, 177
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92

    Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung

    Mit dem Reichsgericht (RGZ 168, 177ff.) sei davon auszugehen, daß die nach Treu und Glauben vorzunehmende Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen dazu führe, daß in ihnen eine von § 332 BGB abweichende Regelung nicht gesehen werden könne.

    Es scheint § 332 BGB unter Verwendung von Formulierungen aus RGZ 168, 177 aber wie eine Sonderregelung für den Widerruf der Bezugsberechtigung durch letztwillige Verfügung zu verstehen, die in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich abbedungen werden müßte, wenn sie nicht angewandt werden soll.

    b) Aus der vom Berufungsgericht in den Vordergrund gestellten Entscheidung RGZ 168, 177 ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.

    Der Entscheidung RGZ 168, 177 lagen im entscheidenden Punkt andere Versicherungsbedingungen zugrunde.

  • BGH, 01.07.1981 - IVa ZR 201/80

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung

    Richtig ist allerdings, daß Bartholomeyczik (Sein und Werden im Recht, Festgabe für Ulrich von Lübtow S. 729 ff, Die Verfügung von Todes wegen zur Bestimmung, zur Änderung und zum Widerruf der Bezugsberechtigung aus einem Lebensversicherungsvertrag S. 735) und Soergel/Siebert/Schmidt (10. Aufl. § 332 BGB Rdn. 1) im Anschluß an RGZ 168, 177, 186, die Auffassung vertreten, § 332 BGB könne nur durch eine ausdrückliche Regelung im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden.

    Eine davon abweichende Auffassung hat auch das Reichsgericht in RGZ 168, 177, 186 nicht vertreten.

  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Zwar setzt dessen Entlassung seine gültige Ernennung voraus (RGZ 168, 177; …
  • BGH, 15.06.1955 - IV ZR 80/55

    Rechtsmittel

    Es bestehen deshalb keine Bedenken, die Erbeinsetzung in diesem Umfang als rechtswirksam zu behandeln, und demgemäß festzustellen, dass die Klägerin zu einem Drittel des Nachlasses als Erbin des Erblassers berufen ist (vgl. RGZ 168, 177 [183]; OGHBZ 1, 249 [252/253]).
  • BGH, 12.11.1958 - V ZR 58/57

    Rechtsmittel

    Nach seiner Beurteilung der Leistungen der Beklagten für den Erblasser konnte nicht davon die Rede sein, daß die Übereignung auch nur eines Hauses eine angemessene, nicht übersetzte Vergütung sei, selbst wenn der Erblasser noch andere Häuser zu eigen hatte, die seinen Kindern zugefallen sind (siehe Angabe zu Beginn des Tatbestands des Berufungsurteils und Bl. 152 GA; RGZ 168, 177, 183; BGH Urteil vom 6. Mai 1954 siehe oben; die weiter von der Revision angeführte Entscheidung OGH 1, 249 verwendet die Angemessenheit nur als Indiz für die Frage, ob die Absicht des Erblassers bei der Zuwendung sittenwidrig war).
  • BGH, 25.03.1953 - II ZR 115/52

    Rechtsmittel

    Diese von der Revision bekämpfte Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und wird, insbesondere auch im neueren Schrifttum allgemein vertreten (RG JW 1933, 771; RGZ 136, 49 [52]; 140, 30 [33]; 153, 220 [225]; 154, 99 [105]; 168, 177 [186]; JR PrV 1936, 53; OLG München Hans. RGZ 1941 A 208; Hellwig Verträge S. 228; Kisch JW 1930, 3628; Haymann JW 1933, 771; Dörstling in Bruck-Dörstling Recht des Lebensversicherungsvertrages 2. Aufl. § 15 Anm. 7; Prölss VVG 7. Aufl. § 15 ALVB Anm. 1; v. Gierke VersR II 346; Ehrenzweig Deutsches (Österreichisches) Versicherungsvertragsrecht S. 408; AM: Silberschmidt JR PrV 1930, 341; Brück LZ 1932, 661; Heck JW 1932, 2517; Gerhard JW 1932, 2519; Hagen Z VersWiss 1933, 232).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht