Rechtsprechung
RG, 22.12.1944 - II 105/1944 |
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Volltextveröffentlichung
- Staatsbibliothek Berlin
1. Die Klägerin kann nicht an einem Vertrage festgehalten werden, zu dessen Erfüllung die Beklagte seit nahezu fünf Jahren außerstande ist, bei dem sich auch nicht absehen läßt, ob und wann sie in die Lage kommen wird, die ihr obliegende Leistung zu bewirken. Es hieße ...
Papierfundstellen
- RGZ 173, 505