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   RG, 23.01.1918 - Rep. V. 301/17   

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https://dejure.org/1918,265
RG, 23.01.1918 - Rep. V. 301/17 (https://dejure.org/1918,265)
RG, Entscheidung vom 23.01.1918 - Rep. V. 301/17 (https://dejure.org/1918,265)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1918 - Rep. V. 301/17 (https://dejure.org/1918,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwiefern erlangt ein Grundstück, das eine im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau unter Verwendung von Vorbehaltsgut und in der Absicht erwirbt, es als Vorbehaltsgut zu erwerben, gemäß § 1370 BGB. diese Eigenschaft? Muß die bezeichnete Absicht bei Vornahme des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kauf eines Grundstücks unter Verwendung von Vorbehaltsgut im Rahmen des gesetztlichen Güterstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 92, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.12.1981 - IX ZR 82/80

    Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft bei Ehescheidung - Vereinbarung in

    Dem ist nicht einmal sicher zu entnehmen, ob die seit 1970 erworbenen Grundstücke Gesamtgut geworden sind; erwarb sie der Kläger mit Mitteln seines Vorbehaltsgutes und hatte er beim Erwerb die Absicht, die Grundstücke zu seinem Vorbehaltsgut zu erwerben, so kann nach § 1418 Abs. 2 Nr. 3 BGB ein Erwerb durch Rechtsgeschäft, das sich auf das Vorbehaltsgut bezieht, vorliegen (RGZ 92, 139, 142).

    Erwirbt ein Ehegatte mit Mitteln seines Vorbehaltsgutes nicht wiederum Eigentum zu seinem Vorbehaltsgut (vgl. RGZ 92, 139, 142), was naheliegend ist, wenn er sich den Wert seines Vorbehaltsgutes erhalten will, sondern verwendet er die Mittel dazu, ein Grundstück zum Gesamtgut zu erwerben, um dort ein Familienheim zu errichten, so kann darin - falls nicht andere Umstände dagegen sprechen - stillschweigend die Erklärung liegen, daß es mit dieser Vermögensverschiebung sein Bewenden haben solle.

  • BGH, 06.05.1968 - III ZR 63/66

    Erwerb von Pachtzinsen durch eine Erbengemeinschaft; Anforderungen des Bezugs

    In RGZ 92, 139, 142 wird ausdrücklich auch die subjektive Beziehung gefordert.
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